dfg - Ausgabe 18 - 16
Hersteller MC.B Verlag GmbH
Artikel-Nr.: SW10286
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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 18 - 16"
Verlagsmitteilung:
dfg Award® 2016: Den Einsendeschluß am 11. Mai 2016 nicht verpassen
(dfg 18 – 16) Am 8. April 2016 begann mit dem Versand der Abstimmungsbögen für die Vergabe der dfg Awards® 2016 die „heiße Abstimmungs-Phase“. Bekanntlich fiebern 25 Nominees in den fünf Kategorien den Ergebnissen entgegen, die der beauftragte Notar nach der Auszählung dokumentieren und in versiegelten Umschlägen bis zur dfg Award®-Gala am 2. Juni 2016 verwahren wird. Die Gala im Hamburger Grand Elysée Hotel selbst verspricht eine faszinierende Veranstal-tung zu werden, da die Organisatoren mit einigen Novitäten aufwarten wollen. Einladungen wie auch personalisierte Eintrittskarten können bei der MC.B Verlag GmbH in Berlin direkt abgefordert werden.
Aus gegebenem Anlaß und auf Grund diverser Anfragen erinnern die MC.B Verlag GmbH und die dfg-Redaktion daran:
Einsendeschluß für die Original-Abstimmungsbögen ist Mittwoch, der 11. Mai 2016, 17.00 Uhr (Posteingang beim Notar/Ausschlußfrist). Alle nach diesem Termin eingehenden Abstimmungsbö-gen werden bei der Auszählung am 13. Mai 2016 nicht mehr berücksichtigt. Die Ergebnisse bleiben bis zur Verkündung am 2. Juni 2016 geheim und werden vom Notar erst beim Gala-Abend in Hamburg im Grand Elysée Hotel je Kategorie in einem versiegelten Umschlag übergeben. Nur ausgefüllte, durchnummerierte Original-Abstimmungsbögen werden vom Notar berücksichtigt. In jeder der fünf Kategorien haben die dfg-Leserinnen und –Leser nur eine Stimme.
Die Original-Abstimmungsbögen (keine Kopien) sind bitte nur an den beauftragten Notar für den dfg Award® 2016 einzusenden:
Notar Patrick Heidemann
Rechtsanwälte und Notare Heidemann & Dr. Nast
Kurfürstendamm 188 * 10707 Berlin
Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
KBV-Immobilien: Was Beamte sich so alles ausdenken (können)
(dfg 18 – 16) Eigentlich läuft auch 2016 die Gesetzesmaschinerie von CDU-Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe MdB (55) und seinen Mannen wieder auf Hochtouren. So manche/r der zuständigen BeamtInnen dürfte angesichts der aktuellen Arbeitsbelastung ächzen und Überstunden vermerken. Dennoch scheint man in den Amtsstuben in Bonn und Berlin noch Zeit zu finden, um an einigen Akteuren sein Mütchen zu kühlen. Schließlich sind auch Staatsdiener nur Menschen, und „leiden“ damit persönlich unter den Auswüchsen des einen oder anderen Vorganges im Gesundheitswesen. Das führt zu ungeahnten, teilweise auch juristisch höchst interessanten Beamten-Reaktionen, die so mancher erfahrene Politprofi in der Hauptstadt gerne unter dem Label „Täuschen, Tricksen, Tarnen“ subsummiert. Neuere Dokumente, die der dfg-Redaktion vorliegen, lassen die Vermutung aufkeimen, daß man auch im Bundesgesundheitsministerium (BMG) nicht immer frei von Emotionen ist und somit aus dem Bauch heraus agieren könnte. Damit erscheint auch die jüngste BMG-Strafanzeige gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. med. Andreas Köhler (55), von dem das Magazin „stern“ am 3. Mai 2016 vorab berichtete, in einem ganz anderen Licht. Denn laut dem ärztlichen Nachrichtendienst „änd“ vom gleichen Tage hat das Ministerium bereits ein „Eckpunktepapier“ entwick-elt, um die KBV besser an die Kette zu legen. Dessen Inhalte würden gerade mit den beiden Koalitionsfraktionen „diskutiert“, ließ ein Ministeriumssprecher den „änd“ wissen.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Pentadoc-Studie: Um die Digitalisierung kommt keiner herum
(dfg 18 – 16) Jede Führungskraft in der Wirtschaft, bei Verbänden und Körperschaften weiß, daß die eigene IT nur Kopfzerbrechen, Ärger und Frust bereitet, sowie unendliche Kosten verursacht. Also quasi mit einem „Auweia“ beginnt und selten mit schierer Freude endet. Aber man kommt um die Digitalisierung bestimmter Kommunikationswege mit den eigenen „Kunden“ nicht herum. Das gilt auch für die bundesdeutschen Krankenkassen. Nicht nur jüngere Versicherte verlangen mehr und mehr Möglichkeiten, direkt digital mit ihrem Sachbearbeiter zu kommunizieren. Und nicht erst „für ein Käffchen“ in der Geschäftsstelle vorbei zu schauen, um ihre Anträge zu stellen oder sich beraten zu lassen. Wer diesem digitalen Trend nicht folgt, der dürfte bald unter einer gewissen „Abstimmung mit den Füßen“ leiden und im künftig härter werdenden Wettbewerb unter den 118 noch existierenden Körperschaften verlieren. Das geht aus einer jüngsten Studie der Martinsrieder Pentadoc Consulting AG hervor, die der dfg-Redaktion exclusiv vorliegt. Die Berater vergleichen nicht nur die Fremdwahrnehmung der repräsentativ befragten „Kunden“ der Kassen mit den Einschätzungen relevanter Entscheidungsträger in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sondern legen gleichzeitig erste Lösungsvorschläge vor.
Ärzte:
GOÄ-Desaster: „Kommunikationsverwirrung“ oder Organisationsverschulden?
(dfg 18 – 16) In den letzten Monaten geriet die Bundesärztekammer (BÄK) mehr und mehr in das Fahrwasser negativer Schlagzeilen. Die Ursache bildete das geheimnisumwitterte Lavieren bei den Verhandlungen mit dem PKV-Verband und der Beihilfe um die Inhalte der geplanten Novelle zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Den Schlußpunkt setzte ein einstimmiges Votum des BÄK-Vorstandes vom 18. März 2016, bestimmte Vorlagen nicht abzusegnen. Daraufhin schmiß der bisherige Verhandlungsführer, der westfälisch-lippische Kammerpräsident Dr. med. Theodor Windhorst (65), die GOÄ-Brocken hin (vgl. dfg 13 – 16, S. 5ff.). Ein Teil der ärztlichen Basis ging danach nicht gerade pfleglich mit ihm um. In den sozialen Medien der Ärzteschaft prasselte über ihn und BÄK-Präsiden Prof. Dr. med. Frank-Ulrich Montgomery (63) ein wahrer „Shitstorm“ ein. Die vorgebrachten Vorwürfe wollte der Bielefelder Chirurg nicht auf sich sitzen lassen. Am 29. April 2016 konterte er mit einer „Persönlichen Erklärung“, die es in sich hatte. Wer den Text genau liest, dem dürfte recht klar werden, mit welchen Imponderabilien die BÄK-Verhandlungsführer zu kämpfen hatten. Nicht nur von Seiten der Gegenseite, sondern auch mit den „Zuständen“ in der Berliner BÄK-Zentrale. Windhorst interpretierte das multiple Organisationsverschulden am Berliner Herbert-Lewin-Platz milde mit dem Wort „Kommunikationsverwirrung“. Auch wenn von Seiten der BÄK gegenüber der dfg-Redaktion immer wieder dementiert wird, daß man weder an den Auswirkungen von „Sparzwängen“, noch an Personalengpässen et al. leide, die Zeilen von Windhorst klagen konkret über ein gewisses organisatorisches Chaos in der Verwaltung und Führung des nicht eingetragenen, nicht rechtsfähigen Vereines namens Bundesärztekammer. Auch wird deutlich, daß die vielfach kritisierte Vorstands-Vorlage für den 18. März 2016 gar nicht aus der Feder der BÄK-Ver-handler stammte, sondern durch die Unternehmensberatung McKinsey & Co. Inc. im Auftrage des PKV-Verbandes erstellt worden war. Wer rekapituliert, daß die PKV-Verhandlungsführerin und am-tierende Vorstandsvorsitzende der Allianz Private Krankenversicherung AG, Dr. rer. nat. Birgit König (51), bis zu ihrem Wechsel in die Assekuranz eine führende „Partnerin“ genau dieser Beratungsgesellschaft war, der kann sich nur an den Spruch erinnern: „honi soit qui mal y pense“. Aber weniger schmunzeln.
Wir dokumentieren die „Persönliche Erklärung“ im vollen Wortlaut.
Personalia / Berliner Szene:
1. Deutscher Ethikrat mit neuer Führung
2. Weiblicher Vorstand für die Deutsche Ärzteversicherung
3. LAK Niedersachsen: Linz erhält neuen Vizepräsidenten
4. Hartung landet bei AMEOS
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