dfg - Ausgabe 39 - 16

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10310

 

Bestellung nur über unten befindliches Formular möglich

17,67 € *

Wenn Sie eine Ausgabe bestellen möchten, dann wenden Sie sich bitte per Mail an:

- Lange@dfg-online.de
- Recherche@dfg-online.de

bzw. telefonisch : 030 - 275 965 90

oder nutzen Sie das Kontaktformular:
https://shop.dfg-online.de/kontaktformular

 
 

Produktinformationen "dfg - Ausgabe 39 - 16"

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
Selbstverwaltung: „Geliebtes Kind“ - das war einmal

(dfg 39 – 16) Schon im Kaiserreich machte man es sich in Berlin einfach. Ausgewählten Bevölkerungsgruppen übertrug man bestimmte Aufgaben zur Mit-Gestaltung und mußte sich als Gesetzgeber nicht um alle Kleinigkeiten kümmern. Die Körperschaften des öffentlichen Rechts waren geboren, die als Teil der mittelbaren Staatsverwaltung sich in „Selbstverwaltung“ um die feingliedrige Normsetzung kümmerten. Das klappte lange Zeit auch noch nach dem II. Weltkrieg – doch mittlerweile häufen sich landauf, landab die Klagen. Nicht nur die Zwangsmitglieder wehren sich gegen ihre Oberen, auch die träge bzw. teilweise unführbar gewordenen Körperschaften tun anscheinend alles, um entweder an die staatliche „Kandare“ genommen oder gar ganz abgeschafft zu werden. Im Gesundheitswesen scheinen die negativen Schlagzeilen vor allem durch die Vertragsärzte produziert zu werden. Doch die inkriminierten „Auswüchse“ tauchen nicht nur bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) oder der KV Berlin auf (vgl. Beitrag in dieser dfg-Ausgabe), die kritischen Stimmen machen auch vor dem Gemeinsamen Bundesausschuß (G-BA) nicht halt (vgl. Dokumentation in dieser dfg-Ausgabe). Aus dem „geliebten Kind“ namens (Gemeinsame) Selbstverwaltung scheint in den politischen Berliner Kreisen ein Rechts-Institut geworden zu sein, daß man „weiterentwickeln“, also reformieren muß. Ob das angestrebte Anlegen von harten Trensen und Gebißkontrollvorrichtungen in einer quasi „Verstaatlichung“ endet, darf abgewartet werden.

Ärzte:
Honorare 2017: KBV kriegt noch nicht einmal Grundlohnsummenentwicklung

(dfg 39 – 16) Honorarverhandlungen im Gesundheitswesen unterliegen genauso wie Tarifverhandlungen für Arbeitnehmer gewissen Gesetzmäßigkeiten. Und: Der erzielte „Erfolg“ für die je-weilige Seite hängt oft genug von Personen und deren Durchsetzungsfähigkeit ab. Am 21. Sep- tember 2016 einigten sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) über die „Weiterentwicklung“ der vertragsärztlichen Honorare ab dem 1. Januar 2017. Federn lassen mußten bei diesem Thing in der Berliner Reinhardtstraße beide Seiten. Aber die schnelle Einigung soll nach Berichten aus dem Teilnehmerkreis vor allem eine Niederlage für den unabhängigen Vorsitzenden des Bewertungsausschusses, Prof. Dr. rer. pol. Jürgen Wasem (57), und die KBV-Vorständin Regina Feldmann (63) gewesen sein.

KV Berlin: Führung der Vertragsärzteschaft nach „Gutsherrenart“!?

(dfg 39 – 16) Nur noch wenige Wochen dürfte der seit 2011 amtierende Berliner CDU-Gesundheitssenator Mario Czaja MdA (41) im Amt sein. Der absehbaren rot-rot-grünen Koalition im Roten Rathaus hinterläßt er aller Wahrscheinlichkeit nach einige unerledigte Akten und Problemberge. Auf einem von diesen könnte in dicken Lettern „Kassenärztliche Vereinigung Berlin“ (KV Berlin) stehen. Denn wenn es eine hauptamtlich tätige Führungsspitze einer Vorzeige-Körperschaft der Vertragsärzteschaft geben sollte, an der sich überlastete regionale Staatsanwaltschaften, die zu-ständigen Aufsichten, Gerichte und die parlamentarische Opposition in der Vertreterversammlung (VV) die Zähne ausgebissen haben und tatenlos einem nicht immer von den Vorschriften gedeck-ten „Treiben“ zusehen mußten, dann war es diese. Was auch an Negativem an die Öffentlichkeit durchsickerte, je größer der Zorn eines Teils der ärztlichen Basis wurde, ein „Unrechtsbewußtsein“ für das Tun war bei den handelnden Akteuren in der Charlottenburger Masurenallee kaum sichtbar.

Personalia / Berliner Szene:

1. BKK LV MITTE wählt neuen Arbeitgeber-Vorsitzenden
2. DKV: Generationswechsel im Vorstand
3. AGAPLESION beruft neuen Personalvorstand
4. Wachwechsel beim VCI

Verlagsmitteilung:
„dfg“: Nicht verharren, sondern modernisieren

(dfg 39 – 16) Seit über fünf Jahrzehnten erscheint Woche für Woche der gesundheitspolitische Hintergrund-dienst „dfg – Dienst für Gesellschaftspolitik“. Fundierte, qualitativ hochwertige wie auch investigative Beiträge erwarten die dfg-Leserinnen und -Leser. Nicht immer zur Freude des einen oder anderen von den dfg-Beiträgen „Betroffenen“. Das Grundkonzept der Berichterstattung haben Verlag und dfg-Redaktion seit 1962 mehr als einmal evolutionär verändert. Auch, um sich den jeweils aktuellen Herausforderungen im „Markt“ zu stellen. Dazu gehörte die zunehmende digitalisierte Verbreitung der dfg-Inhalte. Verkündet ein Verlag in dieser Zeit Neuerungen, befürchten Abonnenten meist gleich eine umgehende Erhöhung der Bezugsgebühren. Darauf verzichtete die MC.B Verlag GmbH in den letzten Jahren. Allerdings galten für Neu-Abonnenten be-reits seit dem 1. Februar 2016 neue Bezugsgebühren (vgl. Impressum), jedoch nicht für Bestandskunden. Das heißt: Für Bestandskunden gelten diese neuen Sätze erst ab 1. Januar 2017. Die treuen dfg-Abonnenten genossen daher seit längerer Zeit die dfg-Preisstabilität. Etwas, das die meisten Wettbewerber des „dfg“ nicht einzuhalten vermochten, schon gar nicht die deutschen Leitmedien, aber um die ein Verlag manchmal nicht immer herumkommt.
Der „dfg“ tritt traditionell als weitgehend anzeigenfreie Publikation auf – das soll auch weitgehend so bleiben. Nur ab und an versucht die Verlagsleitung es mit Aktionen, von denen sie meint, daß sie für die Leserschaft von Interesse sein könnten. Sei es mit Hinweisen zu interessanten Veranstaltungen, die den Ausgaben beigelegt oder geheftet werden (vgl. dfg 36 – 16), Personalanzeigen oder Supplements zur Dokumentation wegweisender Veranstaltungen.

Dokumentation:
CDU/CSU-Papier: Geht es dem G-BA an den Kragen?

(dfg 39 – 16) Der Gemeinsame Bundesausschuß (G-BA) war und ist mächtig und einflußreich – wie schon seine Vorgängerinstitutionen. Die Strukturen und Wirkungen des obersten gemeinsamen Gremiums der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen prägten vor allem ihre (unabhängigen) Vorsitzenden. Während z.B. der ehemalige beamtete Staatssekretär im Bundesarbeitsminis-terium Karl Jung (+) bis 2004 als Vorsitzender des Bundesausschusses Ärzte/ Krankenkassen für Geheimniskrämerei plädierte und eine absolute „closed shop“-Politik betrieb, die so manchen Antragsteller zum Verzweifeln brachte, setzte Dr. iur. Rainer Hess (75) von 2005 bis 2011 schon mehr auf eine gewisse Transparenz der Vorgänge in der Berliner Wegelystraße. Diese Tendenz ist seit 2012 auch bei Prof. Josef Hecken (57) zu erkennen. Auch wenn so mancher Kritiker und vor allem „böse Zungen“ dem ehemaligen saarländischen Gesundheitsminister ein gewisses Allmachtstreben nachsagen. Denn vollständig zufrieden mit der Arbeit des Gremiums sind viele Entscheidungträger in einigen Organisationen des Gesundheitswesens immer noch nicht. Vor allem aber in der Gesundheitswirtschaft und bei den Patientenvertretern rumort es weiter. Daß die Berliner Politik dem G-BA immer mehr Aufgaben und noch mehr Macht verschaffte, paßte so vielen Beteiligten nicht ins Weltbild. Daß ausgerechnet Unionskreise nun die vielfach geäußerte Kritik aufgreifen und eine quasi Verstaatlichung des Gremiums fordern, läßt erstaunen. In Berlin kursiert aktuell ein sechsseitiges Forderungs-Papier aus der Feder von zwei bekannten Gesundheitspolitikern, das es in sich hat und das der dfg-Re-daktion vorliegt.

Zu früheren Zeiten pflegte man in der Gesundheits- und Sozialpolitik der Bundesrepublik große „Reformvorhaben“ auszuloben, die ab und an auch schon mal zu Jahrhundert-Reformen hochstilisiert wurden. Aktuell setzt man im Berliner Bundesgesundheitsministerium (BMG) eher auf den Begriff „Weiterentwicklung“, der im verklärenden PR-Chinesisch letztendlich auch nichts ande-res vorsieht als eine revolutionäre Umplanung von Strukturen. Unter dem Stichwort „Weiterentwicklung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)“ diskutierten bereits am 9. September 2016 die fachkundigen Mitglieder der Kommission Gesundheitspolitik der Mittelstandsvereinigung der CDU/CSU (MIT) das Oeuvre aus der Feder von Dr. med. dent. Rolf Koschorrek (60) und Dietrich Monstadt MdB (59). Über den Verlauf der Sitzung von Interessenvertretern vieler Organisationen im Gesundheitswesen ist nichts bekannt geworden, aber danach ging das Werk auf Wanderschaft. Die beiden Autoren nahmen die vielfach geäußerten Kritikpunkte nun auf und packten es in ein für Anbieter und Leistungserbringer erfreuliches Forderungspaket. Gleichzeitig liessen sie erkennen, mit welch harten Gebißstücken und Trensen sie den G-BA an die Kandare nehmen wollen wie ein unbändiges Pferd. Und gleichzeitig die Macht und den Einfluß des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-SV in diesem Gremium zurückdrängen wollen. Gedacht war das Papier, „um eine Diskussion loszutreten“, wie Dr. Koschorrek selbst gegenüber der dfg-Redaktion eingestand. Ob es eine Blaupause für die Berliner Politik wird, muß sich zeigen.

Wir dokumentieren das MIT-Papier im vollen Wortlaut.

 

Hersteller-Beschreibung "MC.B Verlag GmbH"

Beschreibung