dfg - Ausgabe 48 - 16
Hersteller MC.B Verlag GmbH
Artikel-Nr.: SW10321
Bestellung nur über unten befindliches Formular möglich
Preise inkl. gesetzlicher MwSt.
Wenn Sie eine Ausgabe bestellen möchten, dann wenden Sie sich bitte per Mail an:
- Lange@dfg-online.de
- Recherche@dfg-online.de
bzw. telefonisch : 030 - 275 965 90
oder nutzen Sie das Kontaktformular:
https://shop.dfg-online.de/kontaktformular
Produktinformationen "dfg - Ausgabe 48 - 16"
Gemeinsame Selbstverwaltung:
G-BA: Droht ein Debakel – Gefangen im Gestrüpp der Vorschriften!?
(dfg 48 – 16) Am Morgen des 30. November 2016 tritt der Verwaltungsrat des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-SV) in Berlin zu seiner turnusmäßigen, 22. Sitzung in der laufenden Legislaturperiode zusammen. Die 52 in Ehren ergrauten Mitglieder des obersten Selbstverwaltungsgremiums werden wie immer ihre umfangreiche Tagesordnung ohne lautes Getöse und längere kontroverse Debatten abwickeln. Die Schwerpunkte sollen an diesem Tage IT-Fragen und die Vorbereitung auf die diversen Urnengänge 2017 bilden, auch den Haushalt für das kommende Jahr will man verabschieden. Strittiges klärt man traditionell in diesem Kontrollgremium in den so genannten Vorbesprechungen. Diese dauerten bis zum Redaktionsschluß dieser dfg-Ausgabe noch an. Noch nicht geklärt ist zum Beispiel, wie man beim TOP 16.1. entscheidet. Bei dem geht es um die „Benennung eines Unparteiischen Mitglieds des G-BA-Beschlußgremiums“ von Seiten des GKV-SV. Der bisher einzige Kandidat ist zwar im Gesundheitswesen sattsam bekannt, er gilt als erfahren in speziellen Sachthemen. Aber, er ist auch mehr als sehr umstritten. Denn er hat dort, wo er bisher arbeitete, so seine „Spuren“ hinterlassen. Und nun befürchten die Kritiker, daß er sein „Unwesen“ auch beim Gemeinsamen Bundesausschuß (G-BA) treiben wird. Und in der Berli-ner Wegelystraße drohe damit das nächste Debakel, der nächste unerbittliche Machtkampf. Unter dem nicht nur die Mitarbeiter des G-BA, sondern auch das Image der Körperschaft leiden werde. Um seine „Benennung“ zu verhindern, müßten aber die Vorschriften des SGB V geändert werden. Daher haben sich – zeigt sich der Gesetzgeber nicht willig – die obersten Selbstverwalter der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) selbst im Gestrüpp der Vorschriften, Fristen und Traditionen gefangen.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Südwest-AOKen preschen erfolgreich vor – Landesaufsichten machen es möglich
(dfg 48 – 16) Die elf Ortskrankenkassen in bundesdeutschen Landen stehen aktuell erheblich im Kreuzfeuer kritischer Bemerkungen aus dem Gesundheitswesen. Vor allem ihr Status als „landes- unmittelbare“ Körperschaften ist so manchem ein Dorn im Auge. Meint man doch bemerkt zu haben, daß die Landesaufsichtsbehörden nicht nur einmal anders und „sanfter“ entscheiden (vgl. dfg 43 – 16, S. 3ff.) als das oft gestreng auftretende Bundesversicherungsamt (BVA). Daß diese „Nachsicht“ der einen oder anderen AOK ab und an einen gewissen „Vorteil“ vor ihren Wettbewerbern verschafft, das dürfte nicht von der Hand zu weisen sein. Daß aber das Bonner Amt dafür sorgen kann, daß einige der elf AOK-Schwestern schlechter gestellt werden und andere besser, wenn es um die Vorbereitung und Umsetzung technischer Innovationen geht, das ist nur wenigen Insidern bekannt. Im konkreten Fall konnte die Bonner Behörde nicht verhindern, daß eine ARGE von drei Kassen aus dem „grünen Lager“ fröhlich ab Mitte 2017 dem Grundsatz der „Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ frönen kann und finanzielle Ersparnisse erzielt, dafür aber wohl dafür sorgen, daß eine andere ARGE – bei der aber weitere bundesunmittelbare Körperschaften aus drei anderen Kassenarten „Kunden“ sind – sich nach (möglicherweise) auch finanziell aufwändigeren Alternativen umschauen muß.
Ärzte / Leserbrief:
„Lex Feldmann“ – eine andere Sicht der Dinge
(dfg 48 – 16) Am 24. November 2016 widmete die dfg-Redaktion in der Ausgabe 47 – 16, Seite 2ff. unter dem Titel „Die ‚Lex Feldmann‘ ist auf dem Weg“ sich kritisch dem Kabinettsentwurf des GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz, seinen Ursachen und seinen möglichen Folgen. Der dfg-Beitrag stieß nicht überall auf Begeisterung, sondern löste innerhalb des Gesundheitswesens wie in der verfaßten Vertragsärzteschaft gewisse Diskussionen aus. Am 28. November 2016 erhielt die dfg-Redaktion einen Leserbrief des seit 2011 amtierenden 1. Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), Dr. med. Wolfgang-Axel Dryden (66). Der aus Unna stammende Allgemeinarzt stellte darin seine „zweite Sichtweise“ für die Gründe des Gesetzgebers dar, die zur Ausarbeitung des Entwurfes wie zur Verabschiedung durch das Bundeskabinett am 16. November 2016 geführt haben könnten. Dryden kommt von seinem Blickwinkel aus zu einigen ande-ren Schlußfolgerungen als die dfg-Redaktion. Er bezieht klar Stellung für die Position der amtierenden Vorständin der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Regina Feldmann (63).
Wir dokumentieren den Leserbrief im vollen Wortlaut.
Personalia / Berliner Szene:
1. Obamacare-Kritiker könnte neuer U.S.-Gesundheitsminister werden
2. Bundesapothekerkammer bestätigte weitgehend Vorstandsteam
3. KV Sachsen-Anhalt setzt auf Kontinuität
4. KV Brandenburg: Im neuen Vorstand ist noch Platz für einen Dritten
5. KZV Bayerns: Die Kammerpräsidenten nun auch KV-Chefs in Personalunion
6. Wachwechsel bei der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
7. DGTelemed mit neuem Vorstand
Hersteller-Beschreibung "MC.B Verlag GmbH"
Beschreibung