dfg - Ausgabe 43 - 17

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10375

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 43 - 17"

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Morbi-RSA: Ministerieller Schachzug geglückt – Chaos bleibt

(dfg 43 – 17) Eigentlich sollten die politischen Strategen im Bundesgesundheitsministerium (BMG) zufrieden sein, ihre tricksende „Rechnung“ ging auf (vgl. dfg 42 – 17, S. 2ff.). Die für den 19. Oktober 2017 in Bonn angeordnete Pressekonferenz des Wissenschaftlichen Beirates beim Bundesversicherungsamt (BVA) zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs (RSA) in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fand außerhalb des Gesundheitswesens nur einen lauen Widerhall. Über die „Untiefen“ der Jamaika-Sondierungen berichtet es sich halt für Publikumsmedien leichter als in die des RSA einzusteigen. Dabei hätte es sich schon gelohnt, sich intensiv über die 15-seitige Zusammenfassung des Gutachtens der neun Wissenschaftler herzumachen. Die Langfassung dürfte fast 800 Seiten umfassen – wenn sie denn in absehbarer Zeit einmal das Licht der Öffentlichkeit erblickt.

Gesetzliche Krankenversicherung / Heilberufe:
MDKen, KVen und KZVen atmen auf – Im Norden „prüfen“ nur noch drei Beamte

(dfg 43 – 17) Über die Qualität und Personalausstattung der Landesaufsichtsbehörden debattiert man im Gesundheitswesen seit Jahren kontrovers. Zumal einige der 16 zuständigen Landesministerien im Grunde kaum noch etwas zu tun haben. Ihnen gingen die zu beaufsichtigenden Körperschaften nach und nach verloren (vgl. dfg 41 – 16, S. 6ff.). Im hohen Norden der Republik (Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein) überwacht man außer den jeweils landeseigenen Kassen(zahn-)ärztlichen Vereinigungen (KVen/ KZVen), den beiden Medizinischen Diensten der Krankenversicherung (MDKen) und der Deutschen Rentenversicherung Nord in Lübeck keinerlei Körperschaft mehr. Sprich: Die Prüfdienste in Kiel, Hamburg und Schwerin haben wenig zu tun. In Mecklenburg-Vorpommern hatte man schon vor Jahren die Konsequenzen gezogen und die aktive Prüftätigkeit ins benachbarte Brandenburg ausgelagert. Der Vertrag lief 2016 aus, die Potsdamer zeigten kein Interesse an einer Fortführung. In den drei betroffenen Ministerien war man sich schnell einig: Ein gemeinsamer Prüfdienst für alle drei Länder muß her.

Gesetzliche Krankenversicherung:
GKV-Fusionsautobahn: mhplus greift im Osten für BKK-Tochter zu

(dfg 43 – 17) Nach einer effektiven Öffentlichkeitsarbeit steht nicht jedermanns Sinn, das Phänomen findet man des Öfteren in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Auch wenn per Verwaltungsratsbeschluß gerade ein Mitgliederzuwachs von gut 10 Prozent zu erzielen war. Die in Ludwigsburg domizilierende mhplus Krankenkasse genoß daher genauso ihren jüngsten Fusionserfolg vom 16. Oktober 2017 für ihre in „Verwaltungsgemeinschaft“ operierende BKK-Tochter, die Metzinger BKK, lieber „still“ als ihn laut mittels Mediengetöse zu verbreiten. Auf den Websiten beider Körperschaften fand sich zumindest keine Mitteilung. Fakt ist: Beide baden-württembergischen Betriebskrankenkassen greifen ab dem 1. Januar 2018 verstärkt in Thüringen die dortige Marktdominatorin an, die AOK PLUS.

Ärzte / eHealth:
Stuttgarter Landesärztekammer setzt Fernbehandlungs-Beschlüsse um

(dfg 43 – 17) Heilberufskammern überwachen als Körperschaften u.a. die ethischen Vorgaben für ihren Berufsstand. Und manchmal gelten vor allem Landesärztekammern (LÄK) als Hort zur Erhaltung des Tradierten. Nicht so die Stuttgarter LÄK. Am 23. Oktober 2017 teilte man mit, daß man als erste Kammer ein auf zwei Jahre angelegtes Modellprojekt genehmigt habe, das sich mit der „ausschließlichen Fernbehandlung“ von allerdings nur PKV-Versicherten beschäftige.
Immerhin, zwei PKV-Unternehmen wagen es zusammen mit der Münchener Teleclinic GmbH im gesamten „Ländle“, Versicherte via Telefon oder Handy-App zu versorgen. In Baden-Württemberg wird also möglich, wogegen sich in anderen Bundesländern Ethiker und Traditionalisten massiv sträuben. Kammermitgliedern wird erlaubt – und keinen im Ausland tätigen Medizinern – u.a. per (Video-)Telefonie individuelle Diagnosen zu stellen und eine Therapie einzuleiten. Und das bei ihnen zuvor völlig unbekannten Patienten. Bisher hatten die ärztlichen Berufsordnungen eine derartige ausschließliche Behandlung über Kommunikationsarten untersagt, wenn dem Therapeuten der zu Behandelnde unbekannt war. Dafür räumte man in Stuttgart alle berufsrechtlichen Hürden aus dem Weg. Im Gegenzug machten die Initiatoren Konzessionen. Ein sogenannter "verantwort-licher Arzt" garantiert dabei als Mitglied der LÄK Baden-Württemberg die gewissenhafte Einhaltung des berufsrechtlichen Rahmens gemäß der ärztlichen Berufsordnung sowie die Patientensicherheit und den Datenschutz. Außerdem soll das Projekt wissenschaftlich evaluiert werden.

Personalia / Berliner Szene:

1. Bundestag: Beim Opposition-Üben der SPD verliert Ulla Schmidt nicht nur Geld
2. Niedersachsen: SPD-Gesundheitsministerin will nicht mehr
3. Führungsrochaden bei der SECURVITA Krankenkasse
4. Johanniter bauen Geschäftsführung um
5. Dorea angelt sich neuen CFO
6. Neuer Vorsitzender bei der DGfM

 

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