dfg - Ausgabe 33+34 - 18
Hersteller MC.B Verlag GmbH
Artikel-Nr.: SW10429
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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 33+34 - 18"
Gesetzliche Krankenversicherung:
Krankenhausabrechnungen I: MDKen wären vorbereitet
(dfg 33+34 – 18) Am 3. August 2018 geriet das Thema der „Krankenhausabrechnungen“ erneut in die Schlagzeilen der Medien (vgl. dfg 32 – 18, S. 2ff.). Viele Akteure im Gesundheitswesen haben dabei aber nicht vergessen, daß der Bundesrechnungshof (BRH) sich schon seit 2012 mit diesem Problem beschäftigt und mit Nachdruck auf Verbesserungen drängt. Doch es änderte sich wenig. Allem Anschein nach knickten das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bzw. der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) vor der geballten Lobbymacht der Bundesländer und der Deutschen Krankenhaus-Gesellschaft (DKG) ein. Ein erneuter Vorstoß des BRH vom 1. Juni 2017 kam terminlich zu spät, um noch in der 18. Legislaturperiode vom Bundestag nachhaltig behandelt zu werden. Und die umfangreichen Forderungen der BRH-Prüfer unter dem Az.: IX 1 (IX 4) – 2015 – 1047 wären vermutlich untergegangen, hätte nicht die Fraktion DIE LINKE einige inquisitorische Fragen gestellt (vgl. dfg 41 – 17, S. 2ff.). Vor allem, was die künftige Rolle der 15 Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDKen) beim Prüfungsgeschäft anging. Doch aus dem vom BMG irgendwie in Aussicht gestellten MDK-Stärkungsgesetz wurde bis heute nichts. Die MDKen versuchten sich auf das Gesetz und die neuen Anforderungen vorzubereiten. Eine extra einge-setzte Arbeitsgruppe der MDK-Geschäftsführer legte sogar am 28. Februar 2018 ein fertiges Konzept vor. Doch etwas mehr als ein Drittel der Körperschaften wollte da schon nichts mehr davon wissen. Der politische Pulverdampf hatte sich ja mittlerweile verzogen. Man verzog sich erneut auf den Standpunkt eines „weiter so“.
Mitgliederentwicklung: Neuer Rekord – and the AOK-Winner „takes it all“
(dfg 33+34 – 18) Kapriolen machen auch vor der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht halt. Es dürfte nicht nur an der Hitze gelegen haben, die sich drückend über die Hauptstadt gelegt hatte, daß die Beamten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) erst am 10. Mai 2018 ihre GKV-Monatsstatistik zum Stichtag 1. Juli 2018 vorlegten. Das Fazit fiel nur auf den ersten Blick blendend aus. Zwar wurde erneut mit 56,5 Mill. Mitgliedern – nach 56,27 Mill. zum 1. Januar 2018 und 56,4 Mill. zum 1. April 2018 – ein neuer Mitglieder-Rekord aufgestellt (vgl. zuletzt dfg 19 – 18, S. 6ff.). Aber die stete Entwicklung „nach oben“ scheint bei vielen Kassen oder ihren Verbänden vorerst zu stagnieren. Wenn man nahezu fast alles an Potential „abgefischt“ hat, wird es eben schwieriger. Auch im II. Quartal 2018 blieb es dabei: Nur drei der sechs Kassenarten, vor allem aber das „grüne Lager“, konnten ihre Bestände weiter erhöhen. Beim Anblick der Zahlen von zehn der elf AOK-Schwestern dürfte es den Wettbewerbern per se fast schwummerig werden. Die Bilanz für alle 110 noch existierenden Körperschaften betrug im II. Quartal netto „nur“ rund 95.500 Mitglieder. Doch die AOK-Familie fuhr in diesem Zeitraum ein Plus von gut 94.500 Mitgliedern ein. Wie hieß es doch so schön bei der schwedischen Pop-Gruppe ABBA: „The Winner takes it all“!
Ärzte / eHealth:
Experten fordern standardisierte Digitalisierung der Notfallversorgung
(A+S 33+34 – 18) Die Reform der Notfallversorgung steht in Deutschland aktuell genauso auf der gesundheitspolitischen Agenda wie das Vorantreiben der Digitalisierung. Kein Wunder, wenn Interessengruppen spezifische Ängste haben, daß bei diesen Vorhaben nur gesetzgeberische Trippelschritte herauskommen. Das Verbundforschungsprojekt AKTIN in Magdeburg erarbeitet für das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die „Grundlagen für ein nationales Notfallregister“, mit dem es in der Zukunft zu einer standardisierten, strukturierten Dokumentation in den bundesdeutschen Notaufnahmen kommen soll. Zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) und der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) stellten die Experten ein „Forderungspapier“ auf, mit dem sie dem Berliner Gesetzgeber ins Stammbuch zu schreiben versuchten, an welche Details er bei seinen juristischen Normen denken soll.
Wir dokumentieren das Papier im vollen Wortlaut.
Personalia / Berliner Szene:
1. „Reise nach Jerusalem“: Turbulenzen bei der Besetzung des BVA-Beirates!?
2. MEDIAN angelt sich neuen COO
3. Gesundheit Nord verstärkt sich mit Interimsmanager
4. Maternus verliert Vorständin
5. Pflegekammer Niedersachsen wählt Gründungs-Präsidentin
Dokumentation:
Krankenhausabrechnungen II: Klare BRH-Vorstellungen sind Steilvorlage für Spahn
(dfg 33+34 – 18) Seit dem 3. August 2018 rumort es im großen Lager derjenigen, die mit dem Thema „Krankenhausabrechnungen“ befaßt sind. Auch wenn sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) genauso wie der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) offiziell im Schweigen übten. Sie waren die eigentlichen Adressaten eines inhaltsschweren Werkes des Bundesrechnungshofes (BRH). Die an verschiedene Medien durchgesickerten Details der diversen vorläufigen Prüfungsberichte der Behörde zu diesem Problemkreis dürften „gesessen“ haben (vgl. dfg 32 – 18, S. 2ff.). Einzig und allein die Deutsche Krankenhaus-Gesellschaft (DKG) zeigte sich „sprechfähig“. Aber auch sie benötigte mehrere Tage dafür.
Was steht nun genau in diesem 24-seitigen BRH-Werk, das am 13. Juli 2018 dessen Potsdamer Außenstelle verließ? Welche konkreten „Empfehlungen“ legten die Prüfer auf den Tisch, damit alle Beteiligten in der Zukunft genauer und ohne Probleme die Abrechnungen be- und verarbeiten können? Welche Rolle werden die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDKen) bei der Verarbeitung und Prüfung der Kliniken-Rechnungen spielen? Diese und andere Fragen stellten diverse dfg-Leserinnen und -Leser der dfg-Redaktion.
Um die aufgekeimten Fragen alle im vollen Maße beantworten zu können, entschloß sich die dfg-Redaktion, die entsprechenden Passagen im vollen Wortlaut zu dokumentieren.
Hersteller-Beschreibung "MC.B Verlag GmbH"
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