dfg - Ausgabe 39+40 - 18

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10435

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 39+40 - 18"

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
Krankenhausabrechnungen: Wer schützt denn da wen?

(dfg 39+40 – 18) Niemand im bundesdeutschen Gesundheitswesen kann aktuell einschätzen, wie lange die amtierende Große Koalition (GroKo) noch durchhält. Doch ein zu regelndes Thema dürfte CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (38) bzw. allen folgenden Ressortschefs im Bundesgesundheitsministerium (BMG) immer wieder vor die Füße fallen. Und das wären die herrschenden Usancen bei den Krankenhausabrechnungen. Wer sich näher mit diesem Problemkreis beschäftigt, der erhält leicht den Eindruck als hätte er gerade tief in einen Fettpott gegriffen. Da es um mehr als 70 Mrd. € geht, kämpfen viele Beteiligte um die Erhaltung und den Ausbau von Besitzständen, Latifundien oder Privilegien. Es wird getrickst, getäuscht und getarnt, daß sich die Balken nur so biegen. Angesichts einer riesigen Gemengelage von divergierenden „Interessen“ und der damit verbundenen Lobbybemühungen hat man auch in der Hauptstadt wohl keine praktikable, alle Seiten zufriedenstellende Lösung zur Hand. Das geht unter anderem aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der BündnisGRÜNEN zu „Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern zum Verzicht auf gesetzlich vorgeschriebene Abrechnungsprüfungen“ vom 12. September 2018 hervor (vgl. BT-Drs. 19/4250).

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Landesminister: Politiker kommen und gehen

(dfg 39+40 – 18) Schon in Bonner Regierungszeiten herrschte der Spruch: „Politiker kommen und gehen – Beamte, Sekretärinnen, Chauffeure und Journalisten bleiben“. Denn je nach Wahlergebnis wurde mit jeder Bundestagswahl rund ein Drittel aller Abgeordneten ausgetauscht. Noch viel schneller wechseln Ressortchefs. Die Halbwertzeit von Ministern ist manchmal fast so kurz wie die von Vorstandsvorsitzenden in der Wirtschaft. Aber auch in den Ländern tauschen Regierungschefs jeglicher Couleur gerne ihre RessortinhaberInnen aus, wie man in den letzten Wochen er-fahren konnte (vgl. zuletzt dfg 38 – 18, S. 10f.). Nur wenige Akteure im Gesundheitswesen vermögen daher auf Anhieb korrekt alle 16 Namen aufzählen, wer z.B. in bestimmten Landeshauptstädten das Regiment für die gesundheitspolitischen Agenden führt. Diesen Problemen versucht die dfg-Redaktion in regelmäßigen Abständen Abhilfe zu schaffen.

GKV-VEG: Länder fördern neue Versorgungsformen und ihre „Schützlinge“

(dfg 39+40 – 18) Die ersten von CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (38) einge-brachten Gesetze befinden sich bekanntlich im parlamentarischen Hürdenlauf. Am 21. September 2018 beschäftigte sich der Bundesrat mit dem Entwurf des GKV-Versichertenentlastungsgesetzes (GKV-VEG). Und wieder einmal zeigte es sich, daß die Länder mit Macht versuchen, sich schützend an die Seite ihrer Körperschaften zu stellen. Ob bei den Mitteln für die ärztlichen Strukturfonds, beim Thema Förderung der Qualität der Versorgung, Absenkung der Zusatzbeiträge oder den Regelungen für Saisonarbeiter – überall versuchte man durch entsprechende Änderungsanträge (vgl. BR-Drs.: 375/18) das Beste für die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) oder die landesunmittelbaren Kassen heraus zu holen. Ob dem Willen der Länder von der Regierungskoalition gefolgt wird oder aber der Gesetzentwurf in einem der berühmtberüchtigten Vermittlungsverfahren endet, das muß abgewartet werden.

Ärzte:
BVA will regelnd in Honorarverhandlungen eingreifen

(dfg 39+40 – 18) Eigentlich führt das Bonner Bundesversicherungsamt (BVA) in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur die Aufsicht über die bundesunmittelbaren Krankenkassen. Aber mittlerweile scheint man am Rhein gesonnen zu sein, über den Umweg über diese Körperschaften auch die Aufsicht über die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) führen zu wollen. Denn das Amt – hinreichend gewarnt und erfahren durch die Codierungsverträge zwischen KVen und Kassen – will anscheinend in das regionale Vertragsgeschäft hinein regieren. Wohl nur so kann man ein ukasartiges Rundschreiben der Behörde vom 13. September 2018 (Az.: 211-5242.4-1982/2018) an alle ihrer Aufsicht unterstehenden Kassen interpretieren, das sich dem Thema „Anforderungen der Rechtsaufsicht an die Vereinbarungen zur Gesamtvergütung mit den KVen für das Jahr 2019“ widmete.

Personalia / Berliner Szene:

1. MDK IT: Sanfter Geschäftsführerinnenwechsel
2. WIG2 Institut vergrößert Geschäftsführung

 

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