dfg - Ausgabe 42 - 18

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10437

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 42 - 18"

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
Krankenhausabrechnungen: PpSG-Änderungen pure Klientelpolitik!?

(dfg 42 – 18) Am 27. September 2018 beriet der Deutsche Bundestag das von CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (38) eingebrachte „Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals“, das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG). Mit diesem Vorhaben will man bekanntlich spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege erreichen. Doch das PpSG ist auch ein Gesetzes-Omnibus. Also ein Vehikel, in dem man nicht nur im Entwurf, sondern besonders im weiteren Verfahren durch Änderungsanträge auch andere Gesetze nachhaltig verändern kann. Das wird von Regierungen jeglicher Couleur gerne genutzt, um Lobbyinteressen nachzugeben oder andere Nickligkeiten im Schnellverfahren ohne große öffentliche Diskussion durchzusetzen. Schaut man sich die ersten, meist vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) per „Amtshilfe“ vor- formulierten Änderungsanträge an, dann schaudert es den Beobachter. Entweder ist man in der Berliner Friedrichstraße völlig vor den Ländern und kommunalen Interessenvertretern und der Krankenhauslobby eingeknickt und gewillt, sogar die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) auszuhebeln. Oder aber die seit August 2018 als BMG-Unterabteilungsleiterin „Krankenhauswesen“ tätige frühere Leiterin des BMG-Aufsichtsreferates, Nina Hammes (46), ist offenbar gewillt, nicht nur möglichen Betrügereien bei den Krankenhausabrechnungen Tür und Tor zu öffnen.

Gesetzliche Sozialversicherung:
Verhindern Sozialpartner weiter Online-Wahlen und die Frauenquote?

(dfg 42 – 18) Am 16. Oktober 2018 feierten die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbän-de (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in Berlin „100 Jahre Sozialpartnerschaft“. Auch wenn beide Spitzenorganisationen sich bei manchen Themen gerne öffentlich streiten wie die „Kesselflicker“, wenn es um den Erhalt ihrer gemeinsamen Einflußsphären, Latifundien und erkämpften Privilegien geht, dann paßt plötzlich kein Blatt mehr zwischen sie und sie stehen wie ein Monolith zusammen. Daher scheiterten bisher alle Versuche, die Wahlbedingungen für die Selbstverwaltungsgremien der Gesetzlichen Sozialversicherungsträger zu reformieren. Zuletzt im Febru-ar 2015, als wagemutige Koalitionsabgeordnete rund um den Stuttgarter CDU-Parlamentarier Kai Whittaker MdB (33) versuchten, über Änderungsanträge zum 5. SGB IV-Änderungsgesetz z.B. die Online-Wahlen einzuführen (vgl. dfg 6 – 15, S. 2ff.). Die damalige federführende SPD-Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles MdB (48) hielt dem Lobbydruck von Arbeitgebern und Gewerkschaften nicht stand. Aktuell dürfte der Nahles-Sukzessor Hubertus Heil MdB (45) diesen Druck spüren. Denn ginge es nach der CDU-Bundeswahlbeauftragten für die Sozialwahlen, Rita Pawelski (69), und ihrem Stellvertreter Klaus Wiesehügel (65), dann würde man die 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages intensiv zu einer Wahlreform nutzen. Am 11. Oktober 2018 nahm der jet-zige SPD-Ressortchef in Berlin-Kreuzberg nur mit gequälter Miene deren Schlußbericht zu den Wahlen 2017 in Empfang. Denn in dem dickleibigen Wälzer von 287 Seiten versteckt war auch ein 10-Punkte-Programm, wie man die Sozialwahlen reformieren kann.

Wir dokumentieren das 10-Punkte-Programm und seine Begründungen im vollen Wortlaut.

Zahnärzte:
Zahnärzte-MVZ: Und über allem wacht die „Heuschrecke“

(dfg 42 – 18) Seit einigen Monaten wettern die führenden Standespolitiker der Zahnärzteschaft gegen die Förderung von Zahnmedizinischen Versorgungszentren (ZMVZ) in ihrem Bereich. Vor allem beschwören sie die Gefahr der Überfremdung des Berufsstandes durch „Heuschrecken“, also so genannte Fremdinvestoren. Auch gegen „Praxisketten“ richtete sich am 22. Juni 2018 z.B. eine Resolution der Vertreterversammlung (VV) der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). Woher die plötzliche Aufregung stammt, darüber schweigt man dann in Zahnärztekreisen meist be-harrlich. Nennt weder Namen, noch Roß und Reiter. Erst die jüngsten Aktivitäten der Gegenseite bringen etwas Licht in das Dunkel. Durch die erst am 9. Oktober 2018 via Aussendung publizierte Gründung eines „Bundesverbandes nachhaltige Zahnheilkunde“ (BZNK), die bereits im September 2018 erfolgt sein soll, wird klar: Über allem wacht offenbar die „Heuschrecke“.

Wir dokumentieren daher den mahnenden KZBV-Beschluß vom 22. Juni 2018 im vollen Wortlaut.

Personalia / Berliner Szene:

1. Folgt Neo-Patientenbeauftragter dem Lockruf des Geldes?
2. Pfizer: Weltmarktführer bekommt neuen CEO
3. MEDIQON erweitert Geschäftsführung
4. bvitg: Vorstand wiedergewählt

 

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