dfg - Ausgabe 14 - 19

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10467

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 14 - 19"

Kurz vor Redaktionsschluß:
Templin: Hecken setzt finalen Warnschuß

(dfg 14 – 19) Das bisher als „Innovations-Leuchtturm“ geltende Projekt des Innovationsausschusses „Strukturmigration im Mittelbereich Templin“ in der Uckermark, das von der dort ansäßigen StimMT gGmbH verwaltet wird, könnte sich zu einem echten Pleiten-Pech-und-Pannen-Projekt der Gemeinsamen Selbstverwaltung entwickeln (vgl. zuletzt dfg 12 – 19, S 8ff.). Vor allem, wenn sich dort nicht nachhaltig etwas in der Führung, den Strukturen sowie der Arbeitsweise ändert. Diesen Eindruck konnte man nach einem „Auftritt“ des amtierenden Geschäftsführers der Projektgesellschaft, Lutz O. Freiberg (47), in der öffentlichen Sitzung des Gesundheitsausschusses des brandenburgischen Landtages am 27. März 2019 in Potsdam gewinnen. Und diese Erkenntnis dürfte sich auch beim Innovationsausschuß durchgesetzt haben. Der dfg-Redaktion liegt ein mehrseitiger Bescheid aus der Berliner Gutenbergstraße vom 26. März 2019 vor. Nicht nur die dort aufgeführte Sachverhaltsdarstellung differiert teilweise von dem, was die StimMT-Akteure Außenstehenden gerne vormachen würden. Der Unabhängige Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Josef Hecken (59), setzt mit dem von ihm Dekretierten durch fortgesetzte „Mittelsperren“ und klare Ziel- und Fristsetzungen dem Projekt einen „finalen Warnschuß“. Hält man in der Mark die Vorgaben nicht ein, dann könnte Berlin „die vorzeitige Beendigung des Projektes“ noch in diesem Jahr einleiten. In der Geschichte des Innovationsfonds soll das bereits kein Einzelfall mehr sein. Allerdings könnte ein vorzeitiges Ende erhebliche Auswirkungen auf das ge-plante Gesetz von CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (38) zur Reform der Notfallversorgung haben.

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Hebammen-Ziel fast erreicht: Endlich auf Augenhöhe mit den Ärzten!

(dfg 14 – 19) Seit mehr als drei Jahrzehnten träumten die berufspolitischen Vertreterinnen der bundesdeutschen Hebammen von einer akademischen Gleichstellung mit den Ärzten. Und forderten die Akademisierung ihres Berufsstandes immer lauter, vor allem mit dem Hinweis, in vielen Staaten verfügten bereits „Midwives“ und „Sage Femmes“ über diesen Ausbildungsweg. Zur Hilfe kam ihnen bei diesem Unterfangen eine Richtlinie des EU-Parlamentes aus dem Jahre 2005, die Deutschland zwingt, diese bis zum 18. Januar 2020 umzusetzen. Schon am 17. Oktober 2018 ver-sprach CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (38) öffentlich, den Hebammenwünschen nach einer Aufwertung der Geburtshilfe nachzukommen (vgl. dfg 43 – 18, S. 6f.). Am 22. März 2019 gab er seinen Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Reform der Hebammenausbildung“ als „Hebammenreformgesetz“ (HebRefG) in die Ressortabstimmung. In Berlin dürfte er vermutlich damit wenig Gegenwind einfangen, wohl aber Gegenwehr von Seiten der Bundesländer. Denn sie müssen nicht nur Studiengänge an den Hochschulen einrichten, sondern diese auch finanzieren. Etwas, was sie gar nicht gerne tun. Damit wird aber der Entwurf zum HebRefG zustimmungspflichtig und sein Schicksal im parlamentarischen Hürdenlauf fraglich. Es steht zu erwarten, daß es im Vermittlungsausschuß von Bundesrat und Bundestag landet.

Gesetzliche Krankenversicherung:
Länderaufsichten: Nach GKV-FKG reicht es für eine Gartenparty im Reihenhaus

(dfg 14 – 19) Wenn sich wie aktuell die bundesdeutschen Krankenkassen wieder einmal öffentlich streiten und außerdem unter dem argumentativen „Beschuß“ der Leistungserbringer ob ihres Verhaltens geraten, taucht automatisch der Vorwurf mangelnder oder zu scharfer Aufsicht über die Körperschaften in den Debatten auf. Im Zielfeuer der Kritik stehen dabei meist die noch existieren-den Landesbehörden, deren „Aufsichtsverhalten“ gegenüber ihren landesunmittelbaren Kassen als zu lax empfunden wird, während man dem Bonner Bundesversicherungsamt (BVA) meist eine zu harte, starre Haltung vorwirft. Je nachdem, in welchem „Lager“ sich eine Kasse befindet, kommt dann schnell die Aufforderung auf, diese „duale Form“ der Aufsicht endlich abzuschaffen, um ein einheitliches Prüfverhalten sicher zu stellen. Diese Diskussion dürfte bei CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (38) angekommen sein. Schlug er doch mit dem Entwurf des GKV-FKG nicht nur aus Wettbewerbsgründen vor, künftig die bisher landesunmittelbaren Orts-, Innungs- und geöffneten Betriebskrankenkassen automatisch bundesweit agieren zu lassen (vgl. dfg 13 – 19, S. 3ff.). Die dfg-Redaktion hat einmal die Folgen des ministeriellen Vorstoßes untersucht. Und kam zu dem Schluß: Wird die Spahn-Idee umgesetzt, dann können sich ab 2020 oder 2021 alle dann noch verbliebenen Beamten der Landesaufsichten zusammen mit Vertretern der von ihnen zu beaufsichtigenden Kassen zu einer „Gartenparty im Reihenhaus“ treffen.

Personalia / Berliner Szene:

1. Spahn baut sich seinen „Digitalen Think Tank“
2. Ecclesia: Ex-Minister Gröhe zieht in Aufsichtsrat ein
3. SDK Krankenversicherung erweitert Vorstand
4. Bundesapothekerkammer: Wissenschaftlicher Beirat mit neuer Vorsitzenden
5. bvvp setzte auf Kontinuität
6. Und dann war da noch …. die Ausgabenfreudigkeit der Bundesminister für Gesundheit

 

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