dfg - Ausgabe 35 - 19

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10493

 

Bestellung nur über unten befindliches Formular möglich

17,67 € *

Wenn Sie eine Ausgabe bestellen möchten, dann wenden Sie sich bitte per Mail an:

- Lange@dfg-online.de
- Recherche@dfg-online.de

bzw. telefonisch : 030 - 275 965 90

oder nutzen Sie das Kontaktformular:
https://shop.dfg-online.de/kontaktformular

 
 

Produktinformationen "dfg - Ausgabe 35 - 19"

Kommentar zu Gesundheits- und Sozialpolitik:
Spannender Herbst: Gelingen Spahn die notwendigen Kungeleien?

(dfg 35 – 19) Die nächsten Wochen und Monate könnten gesundheitspolitisch spannend werden. Denn die Sozialdemokraten entscheiden nach den beiden Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen am 1. September 2019 bis zu ihrem Dezember-Parteitag nicht nur über die künftige Besetzung ihrer Führungsspitze, sondern wohl auch über den Fortbestand der Großen Koalition (GroKo). Wer, wie der „Entscheider“ Jens Spahn MdB (39) politisch noch etwas „bewegen“ und abarbeiten will, der muß sich sputen. Und geht man die Entwicklungen und Meldungen während der parlamentarischen Sommerpause durch, so wird er nicht nur einmal am Kungeltisch sitzen müssen, um so manchem der bereits auf dem parlamentarischen Weg befindlichen Gesetzen einen neuen, frischen Schub zu geben. Vieles läuft darauf hinaus, daß er sich auf mehr als einen inhaltlichen „Kuhhandel“ mit den 16 Bundesländern einlassen muß. Gelingt das nicht, dann dürften Vorhaben wie das GKV-FKG oder das MDK-Reformgesetz bzw. die Neuregelung der Notfallversorgung möglicherweise vor dem Scheitern stehen oder nur abgespeckt den Weg in das Bundesgesetzblatt finden.

Gesetzliche Krankenversicherung:
Grüner Friedensengel: „Solidarische Wettbewerbsordnung gemeinsam reformieren“

(dfg 35 – 19) Am 25. März 2019 verschickte CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (39) den Entwurf eines „Gesetzes für eine faire Kassenwahl in der gesetzlichen Krankenversicherung (Faire-Kassenwahl-Gesetz – GKV-FKG)“ zur Abstimmung an die anderen Bundesressorts. Damit sollte nicht nur die notwendige Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) angepackt werden, im Bundesgesundheitsministerium (BMG) wollte man u.a. auch die Strukturen der Kassenaufsicht neu ordnen (vgl. dfg 13 – 19, S. 3ff.). Seither tobt ein erbitterter Streit. Denn Spahn stellte einen tradierten Bestandteil der Gliederung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Disposition. Die Folge: Die 16 Bundesländer stellten sich wie ein Mann vor „ihre“ Ortskrankenkassen. Die Fronten blieben bisher verhärtet – keine Seite gab nach. Dabei drängt wegen der RSA-Reform eigentlich die Zeit, denn deren Umsetzung bedarf einer längeren Vorlaufphase. Das Fehlen dürfte die AOKen angesichts ihrer guten Finanz-Daten weniger stören als z.B. die Betriebs-, Ersatz- und Innungskrankenkassen. Was angesichts der verfahrenen Lage wohl kaum jemand erwartet hatte, trat am 15. August 2019 ein. Urplötzlich schwebte ein „Friedensengel“ aus der parlamentarischen Opposition herbei und „zauberte“ mittels „Offenem Brief“ einen Kompromißvorschlag hervor, mit dem viele Akteure eigentlich „leben“ könnten.

Wir dokumentieren den Brief der grünen Politikerin im vollen Wortlaut.

Krankenhäuser:
Personalbemessung: DKG, Pflegerat und ver.di erhöhen Druck auf die Politik

(dfg 35 – 19) In der bundesdeutschen Politik gehört die Erkenntnis zu einer der vielen Binsenwahrheiten, daß wenn sich mehrere mächtige Organisationen bei einem zur Entscheidung anste- henden Thema verbünden, die Herrschenden kaum an deren Forderungen vorbeikommen. Je größer die Bataillone sind, die aufgefahren werden können, umso sicherer ist es meist, daß das von den Lobbyisten Gewollte auch zur Realität wird. Das dürfte man künftig bei den Beschlüssen zur Notfallversorgung merken. Hier gehen seit dem 21. Juni 2019 bekanntlich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) „Hand in Hand“ und werden ihren „integrativen Ansatz“ mit allen Klauen und Zähnen verteidigen und zur Durchsetzung verhelfen wollen (vgl. dfg 26 – 19, S. 11ff.). Seit dem 13. August 2019 steht im Krankenhausbereich ein weiteres mächtiges Bündnis parat. Der Deutsche Pflegerat (DPR), die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sowie die Deutsche Krankenhaus-Gesellschaft (DKG) legten an diesem Tage ihre „Eckpunkte für die Entwicklung eines Instrumentes zur verbindlichen Bemessung des notwendigen Pflegepersonalbedarfs und der Pflegepersonalausstattung“ vor. Damit erhöhten die drei Klinik-Koalitionäre den Druck auf das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und die politischen Entscheider in Berlin und den Ländern sowie den Spitzenverband Bund der Krankenkassen.

Wir dokumentieren die Eckpunkte im vollen Wortlaut.

Gesundheitswirtschaft:
IT-Dienstleister auf Konsolidierungskurs und in neuen Händen

(dfg 35 – 19) Das Phänomen ist bekannt. Bei „neuen“ Märkten, die in der Regel meist mehr oder minder stark fragmentiert sind, setzt irgendwann ein Konsolidierungsprozeß ein. Die Gründe dafür sind vielschichtig. Nicht immer geht es um das reine „Kasse machen“, sondern manchmal auch um den Erhalt des Aufgebauten. Drei Meldungen aus der letzten Zeit dürften bestätigen, daß sich auch bei den externen IT-Dienstleistern für die Körperschaften im Gesundheitswesen bzw. die Leistungsanbieter die Konsolidierung weiter fortsetzt.

„Heuschrecken“: Charleston-Deal Blaupause für das Gesundheitswesen!?

(dfg 35 – 19) Was haben im 21. Jahrhundert Hotels - wie z.B. das Berliner ADLON – mit Reha-Kliniken oder Pflegeheimen außer mehr oder minder großen Zimmern mit Betten gemeinsam? Die Antwort ist einfach: Nicht immer ist der Betreiber, dessen Name in großen Lettern an der Fassade der Immobilie prangt, auch deren Eigentümer. Sprich: Die ADLON-Immobilie gehört einem der berüchtigten Jagdfeld-Fonds, das Prunk- und Protzhotel „betreibt“ per Pacht- und Managementvertrag die in Deutschland traditionsbehaftete international tätige Kempinski-Hotelgruppe. Letztere wechselte im Februar 2017 wahrhaft royal ihren Besitzer: Thailands Königshaus verkaufte seine Kempinski-Anteile an die „Kollegen“ aus Bahrain. Weniger prominent, aber wenigstens europäisch, ging es am 31. Juli 2019 zu. Eine aus der Gruppe der TOP 25 der bundesdeutschen Pflegeheimbetreiber, die Füssener Charleston Holding GmbH, wanderte in italienische Hände, 20 ihrer Immobilien jedoch in französische. Das scheint mittlerweile ein zunehmender Trend zu sein im bundesdeutschen Gesundheitswesen.

Personalia / Berliner Szene:

1. AOK NordWest erhält neuen Vorstands-Vize aus dem „blauen Lager“
2. MEDICAL PARK: Eignerfamilie baut Führungsstrukturen um
3. Wolfgang Gagzow (1953 – 2019)

Verlagsmitteilung:
In eigener Sache: dfg-Preise und Vertriebs-Strukturen werden angepaßt

(dfg 35 – 19) Die MC.B Verlag GmbH, die seit 2000 den wöchentlich erscheinenden gesundheitspolitischen Hintergrunddienst „dfg – Dienst für Gesellschaftspolitik“ herausgibt, ist seit dieser Zeit sehr auf Preisstabilität bedacht. Aber irgendwann sind auch die attraktivsten Bedingungen nicht mehr zu halten, wenn durch exogene Faktoren die Kosten beständig steigen. Nicht nur die Post steigert in regelmäßigen Abständen das Portoentgelt, auch die Deutsche Bahn, Hotels und andere. Auch die 709 Bundestagsabgeordneten genehmigen sich regelmäßig Diätenerhöhungen. Die Verlagsleitung hat daher entschieden, ab dem 1. August 2019 für Neukunden des „dfg“ die Bezugsgebühren um monatlich 3,50 € netto zu erhöhen. Für Bestandskunden gelten diese neuen Preise in tradierter Weise erst mit Wirkung zum 1. Januar 2020. Die Bundesregierung bereitet darüber hinaus aktuell im Verlagsbereich gravierende Mehrwertsteuerveränderungen für digitale Verlagsprodukte vor, nachdem für diese Maßnahme in Brüssel der Weg freigemacht worden war. Dieses Vorhaben nimmt der Verlag zum Anlaß, alle digitalen Angebote und Vertriebsbedingungen grundlegend zu ändern. Bestandskunden werden entsprechend schriftlich informiert, sollte der Bundestag der geplanten steuerlichen Änderung zustimmen.

Dokumentation:
Ärztliche Gesamtverträge: Länderaufsichten führen das BVA gnadenlos vor

(dfg 35 – 19) Seit dem 15. Mai 2018 tobt ein unerbittlicher juristischer Auslegungskrieg zwischen dem Bundesversicherungsamt (BVA) und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Mittels eines Rundschreibens (Az.: 215 – 4120.1 – 1701/2012), das persönlich von der Vizepräsidentin der Behörde Sylvia Bohlen-Schöning (63) unterschrieben war, mischte man sich von Bonn aus in das regionale Vertragsgeschehen zwischen Vertragsärzten und Krankenkassen ein (vgl. dfg 21 – 18, S. 5ff.). Am 13. September 2018 folgte ein weiterer, ähnlich gelagerter Ukas (Az.: 211-5242.4 – 1982/2018). Mit diesem nahm sich die für ihre außerordentlich strenge Rechtsauslegung bekannte BVA-Referatsleiterin dem Thema „Anforderungen der Rechtsaufsicht an die Vereinbarungen zur Gesamtvergütung mit den KVen für das Jahr 2019“ an. Und vergrätzte damit weiterhin nicht nur die ärztlichen Körperschaften (vgl. dfg 39+40 – 19, S. 8f). Der Krieg hielt an, mittlerweile sind einige KVen gegen das Amt und seine juristischen Interpretationen vor die Sozialgerichtsbarkeit gezogen. Am 8. Mai 2019 erhielten die Vertragsärzte bei der 94. Arbeitstagung der Aufsichtsbehörden der Sozialversicherungsträger veritable Unterstützung für ihre Argumente. Alle 16 Landesaufsichten bildeten eine breite Phalanx gegen das BVA und legten gemeinsam unter TOP 1 ihre „Grundsätze“ für eine konforme Auslegung der §§ 85, 87 a SGB V vor. Ein in der Geschichte der traditionellen Aufsichtentagung wohl einzigartiger Vorgang. Was für eine juristische Lehrstunde muß das in Wiesbaden gewesen sein. Die Vertreter aller 16 Landesaufsichten führen die des Bundesversicherungsamtes (BVA) gnadenlos vor und schreiben dem Bonner Amt zielsicher ins Stammbuch, was zu tun und zu lassen ist, wenn Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) und die Kassen einen Honorarvertrag schließen. Die wüßten doch wohl besser als Bonner Beamte, was „vor Ort“ wichtig und notwendig sei. Die Landesaufsichten stellten sich so breit vor ihre Landes-Schäflein, sprachen von „weiten“ Ermessen- und Bewertungs-Spielräumen bei der Vertragsgestaltung und untersagten – auch sich selbst – eine präventive Rechtsaufsicht. Gültig seien nun einmal die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit sowie der „maßvollen Ausübung der Rechtsaufsicht“. Ein heftiger juristischer Schlag gegen das manchmal zu rigide wirkende Amt am Rhein und seine offenbar zu „strengen“ Beamten.

Wir dokumentieren den Protokollauszug im vollen Wortlaut.

 

Hersteller-Beschreibung "MC.B Verlag GmbH"

Beschreibung