dfg - Ausgabe 25- 20

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10549

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 25- 20"

Gesundheits- und Sozialpolitik / eHealth:
VDSM-GAU: Spielball der Interessenspolitik!?

(dfg 25 – 20) Fast jeder im 21. Jahrhundert angekommene Mensch dürfte das Gefühl der Hilflosigkeit und Wut kennen, wenn man ein elektronisches Gerät nutzen will (z.B. einen PC oder ein Ter-minal zum bargeldlosen Zahlen) und nichts tut sich. Seit dem 27. Mai 2020 dürfte das bei einer Vielzahl von Vertrags(zahn-)ärzt*innen der Fall gewesen sein, die ordnungsgemäß den Versichertendatenstammdienst (VDSM) bei ihren Patienten durchführen wollten. Die Störung der zentralen Telematikinfrastruktur (TI) der im Mehrheitsbesitz des Bundes befindlichen gematik GmbH hatte es in sich. Und so richtig gelöst scheint das IT-Problem auch noch nicht zu sein. Aber es wurde anscheinend – wie meist bei GAUs der gematik – bereits zum Spielball der Interessenpolitik im bundesdeutschen Gesundheitswesen.

Gesetzliche Krankenversicherung:
BAS IV: Wer spielt da gerne Papst?

(dfg 25 – 20) Die „Aufsicht“ über einen Versicherungsträger „erstreckt“ sich nach den Vorgaben des § 87 Abs. 2 SGB IV „auf die Beachtung von Gesetz und sonstigem Recht, das für die Versicherungsträger maßgebend ist.“ Dabei steht der jeweiligen Behörde ein gewisses „Ermessen“ zu. Aber ihr ist es nach der herrschenden wie ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) „grundsätzlich verwehrt“ mit aufsichtsrechtlichen Mitteln die „eigene Rechtsauffassung durchzusetzen“ (vgl. zuletzt dfg 23+24 – 20, S. 4ff.). Doch genau diesen Eindruck gewinnt man, wenn man Fälle genauer betrachtet, die das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) „bearbeitet“ hat. Vor allem in der BAS-Abteilung 2 scheint man dabei sogar zusätzlich noch trickreich zu Werke zu gehen (vgl. dfg 19 – 20, S. 6ff.). Bedenklich wirkt das Werkeln der Beamt*innen in der Bonner Friedrich-Ebert-Allee jedoch, wenn man sich Akten und Vorgänge mehrerer bundesunmittelbarer Krankenkassen aus unterschiedlichen Kassenarten bei der „Auslegung“ des § 197b SGB V anschaut. Da kommt bei einem juristischen Laien sogar leicht der Gedanke auf, daß man am Rhein bewußt einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bei nur mittelbar Beteiligten (§§ 823 i.V.m. 1004 BGB) vornehmen möchte. Zumal aktuell das Bundesgesundheitsministerium (BMG) dabei ist, durch entsprechende Änderungsanträge zum IPReG den § 197 b SGB V detailliert zu Gunsten der Kassen indirekt zu ändern.

Betriebskrankenkassen:
GKV-Fusionsautobahn: Es geht auch still und klammheimlich

(dfg 25 – 20) Die Zunahme des Verkehrs auf der so genannten „Fusionsautobahn“ der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kündigt sich in der Regel frühzeitig an. Irgendwie sickern die Neuigkeiten fast immer durch und in der Kassenszene beginnt das große Wispern. Möglicherweise Coronabedingt rutschte offenbar beim neuesten Fall die Nachricht über die nächste Fusion durch. Angesichts der fast völligen Verkehrsberuhigung auf der Fusionsautobahn in der letzten Zeit dürften die Sensoren der Insider auf andere Themen gerichtet gewesen sein. Tatsache ist aber, daß das Bundeskartellamt (BKartA) bereits am 8. Juni 2020 die Freigabe für den Zusammenschluß von zwei Betriebskrankenkassen (BKKen) zum 1. Januar 2021 erteilte (Az.: B3 - 85/20).

Personalia / Berliner Szene:

1. Hamburg: Neue Staatsrätin kommt aus der Berufsbildung
2. DKG: Amtierender Präsident wird neuer Hauptgeschäftsführer
3. RHÖN: Die Tage des Vorstandsvorsitzenden dürften absehbar sein

Dokumentation:
Corona-Maßnahmen XXIII: Koalition greift tief in den Bundessäckel

(dfg 25 – 20) Seit neuestem dauern Sitzungen, bei denen unter Anwesenheit oder Leitung von CDU-Bundeskanzlerin Dr. rer. nat. Angela Merkel MdB (65) Entscheidungen gefällt werden sollen, nicht mehr bis in den frühen Morgen. So brauchte die Runde der schwarz-roten „Elefanten“ der Berliner Großen Koalition (GroKo), der Koalitionsausschuß, halt zwei Tage, um sich auf einen dreigeteilten Mammutstapel von Einzelmaßnahmen zu einigen. Am Abend des 3. Juni 2020 war es soweit. Man hatte ein Konjuktur- und ein Krisenbewältigungspaket geschnürt und sich zudem auf ein Zukunftspaket geeinigt. Das Eckpunktepapier „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ umfaßt 57 Punkte. Summa summarum macht dabei der Bund rund 120 Mrd. € locker, rund 10 Mrd. € sollen und wollen die Länder beisteuern. Rund ein Zehntel der Summe dürfte dabei in den einzelnen Sektoren des bundesdeutschen Gesundheitswesens landen. Kein Wunder, daß die ersten Stellungnahmen von Seiten der Akteure im Gesundheitsbereich, der Sozial- wie der Wirtschaftsverbände positiv bis enthusiastisch ausfielen.

Wir dokumentieren die wichtigsten Passagen der GroKo-Beschlüsse im vollen Wortlaut.

 

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