dfg - Ausgabe 44 - 20
Hersteller MC.B Verlag GmbH
Artikel-Nr.: SW10571
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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 44 - 20"
Kurz vor Redaktionsschluß:
Zoff in der AOK BV GbR?
(dfg 44 – 20) Seit die Corona-Pandemie in Wellen über Deutschland hinwegschwappt, liegen mancherorts die Nerven blank. Nicht nur im Bundesgesundheitsministerium (BMG), das CDU-Ressortchef Jens Spahn MdB (40) immer gereizter und dünnhäutiger verwaltet (vgl. Beitrag in dieser dfg-Ausgabe). Sondern wohl auch in der Rosenthaler Straße im Bezirk Mitte. Dort residiert bekanntlich die AOK Bundesverband GbR. Und dort scheint der Haussegen schief zu hängen. Denn nicht anders kann man wohl Presseaussendungen vom 27. Oktober 2020 interpretieren.
BMG Info-GAU zum dritten Digitalisierungsgesetz
(dfg 44 – 20) Eigentlich ist das von CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (40) geführte Ressort dafür bekannt, durch rigide Methoden die Meldungshoheit mittels „Message Control“ in der Hand behalten zu wollen (vgl. dfg 30 – 19, S. 2ff.). Auf Grund seiner zunehmenden wie öffentlich sichtlichen Gereizt- und Dünnhäutigkeit scheint das aber nicht mehr so recht zu klappen. Nur so ist zu erklären, daß ein dreiseitiges „Gedankenpapier“ für ein mögliches, drittes Digitalisierungsgesetz im Gesundheitswesen am 20. Oktober 2020 an die Medien durchsickerte. Das Papier sollte aus dem September 2020 stammen, es skizzierte zwölf Themen- und Regelungskreise, die man sich im Bundesgesundheitsministerium (BMG) gerne noch vornehmen und vor allem gesetzgeberisch realisieren möchte. Eine Woche später, der nächste GAU. Am 27. Oktober 2020 stach jemand gezielt ein fünfzehnseitiges Papier durch, das mit „Eckpunkte für ein Digitalisierungsgesetz“ überschrieben war. Mit diesem Werk konkretisierten die Autoren ihre Vorstellungen, die u.a. à la longue das Aus für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und das von den Vertragsärzt* innen wenig geliebte Versichertenstammdatenmanagement (VDSM) bedeuten würde. Ob es dazu wirklich kommt, muß abgewartet werden. Bedenklich erscheint – angesichts des nur noch kleinen Zeitfensters für Gesetzgebungsarbeiten in dieser Legislaturperiode – daß innerhalb weniger Tage wichtige Papiere anscheinend ohne öffentlichen Sanctus des Ministers die Friedrichstraße verließen. Das deutet auf eine „nervöse“ Stimmung im Spahn-Hause hin.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Versichertenschwund: Folgen von BA-Schlamperei?
(dfg 44 – 20) In den letzten Jahren verzeichnete die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ständig neue Rekordwerte bei den Mitglieder- und Versichertenzahlen (vgl. zuletzt dfg 31 – 20, S. 4ff. bzw. 32 – 20, S. 3ff.). Doch bei den Recherchen für die 51. dfg-GKV-Rankings sah die dfg-Redaktion plötzlich bei den Kassen viel „rot“ – vor allem bei der Versichertenentwicklung. Das galt auch für Körperschaften, die ansonsten wieder einmal bei den Mitgliederzahlen blendende Erfolgswerte präsentieren konnten. Pechschwarz bei den Mitgliedern und tiefrot bei den Versicherten, wie konnte das zusammenpassen? Mögliche Antworten gab es. Aber als Hauptverursacher dürfte mittler-weile ein anderer Sozialversicherungsträger feststehen. Der es anscheinend nicht fertigbrachte, Restanten aus der ersten Corona-Welle sach- und zeitgerecht abzuarbeiten.
Personalia / Berliner Szene:
1. BZÄK: Sollte gewählt werden, Kandidaten gibt es mittlerweile
2. KV Berlin: Vorstandsvorsitzende tritt zurück
Dokumentation:
Gutachten: Das Geld muß fließen, wenn neue Arztstellen bewilligt und besetzt wurden
(dfg 44 – 20) Die Inhalte und Regelungen von Verträgen zwischen Leistungserbringern und den Krankenkassen ändern sich laufend. Für Therapeut*innen oder gar „Normalbürger*innen“ ist das Regelungsdickicht kaum mehr zu überblicken. Und nur noch Insider können viele Formulierungen im SGB V genau interpretieren. Honorar- oder gar Bedarfsplanungs-Vorschriften sind mittlerweile zu einem „Buch mit sieben Siegeln“ geworden. Ohne die Hilfe von Spezialisten geht nichts mehr – und vermehrt den Frust an der Basis. Denn nach einem neuesten Urteil des Bayerischen Landessozialgerichtes (LSG) ist z.B. jede/r Vertragsärzt*in verpflichtet, sich selbst und ausreichend über die Inhalte von Vergütungsregeln zu informieren – also auch über die Veränderungen in der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV).
Wir dokumentieren das Gutachten im vollen Wortlaut.
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