dfg - Ausgabe 49 - 20
Hersteller MC.B Verlag GmbH
Artikel-Nr.: SW10578
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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 49 - 20"
Gesundheits- und Sozialpolitik:
Corona-Nachfolgen IX: „Nationale Gesundheitsreserve“ – aber keinen Priorisierungsplan
(dfg 49 – 20) Am 30. November 2020 beschloß das so genannte Corona-Kabinett der Bundesregierung die Einrichtung einer „Nationalen Gesundheitsreserve“. Für einen Mrd. €-Aufwand will der Bund Schutzmasken, Schutzausrüstungen, Medikamente wie auch Impfstoffe an 19 Standorten horten und für den Ernstfall bereithalten. Mehrere Monate lang könnten die Vorräte halten, um der deutschen Bevölkerung Schutz vor Pandemien zu gewähren. An den Planungen für die „Reserve“ waren laut CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (40) nicht nur sein Ressort, sondern auch das CSU-geführte Bundesinnenministerium (BMI) sowie die CDU-gelenkten Häuser für Wirtschaft (BMWi) und Verteidigung (BMVg) beteiligt gewesen. Trotz aller eigenen hoffnungsvollen Bekundungen ließ der Unionspolitiker durchblicken, daß bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) in Amsterdam immer noch kein Zulassungsantrag für einen Impfstoff vorliegt. Und mögen die 16 regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sich auch noch so anstrengen, die geplanten Impfzentralen u.a. mit Mediziner*innen und Hilfskräften zu bestücken, ein für die Impfaktionen notwendiger „Nationaler Priorisierungsplan“ scheint ebenso nicht existent zu sein. Zumindest öffentlich, die Politik scheut anscheinend vor einem möglichen Volkszorn zurück. Dafür liegen der dfg-Redaktion konkrete Priorisierungspläne der beiden renommierten Gesundheitsökonomen Proff. Dres. rer. pol. Volker Ulrich (62) und Dieter Cassel (80) vor. Beide Wissenschaftler hatten sich bereits am 17. September 2020 zusammen mit anderen Gedanken um die Verteilung von Impfdosen gemacht (vgl. BzG 9 – 20).
BündnisGRÜNE: Mit Weichgespültem zurück zur Macht
(dfg 49 – 20) Die BündnisGRÜNEN wollen zurück zur Macht und sind bereit – in welcher Konstellation auch immer – im Herbst 2021 in eine neue Bundesregierung einzutreten. Das dürfte man als Fazit aus den Reden und Debattenbeiträgen auf dem ersten vollständig virtuell abgehaltenen Bundesparteitag einer im Bundestag vertretenen Partei herauslesen. Die ehemalige Ökopartei stellte sich dieser Mammutaufgabe in Form einer Bundesdelegiertenversammlung vom 20. bis 22. November 2020. Und beschloß zudem ein neues 85 Seiten starkes „Grundsatzprogramm“. Aber zugleich demonstrierte man wieder einmal die eigene Zerrissenheit. Während die führenden Protagonist*innen und Machtinhaber*innen mit eher weichgespülten Thesen und Vorstellungen auch die Union „umarmen“ möchten, um das gewünschte Ziel zu erreichen, so denkt die Basis doch weitgehender in linker orientierten Szenarien. Ginge es nach ihr, dann würden die Bünd-nisGRÜNEN viel lieber eine grün-rot-rote Koalition anführen. Und gegebenenfalls sogar noch die Liberalen für eine Regierung ins Boot holen, um sich gegen die Bürgerlichen und die Rechten ab-zugrenzen. Diese Annahme zeigt sich auch bei der Lektüre des gesundheits- und sozialpolitischen Teils des neuen Programmes.
Gesetzliche Sozialversicherung:
Corona-Nachfolgen X: KSK erhält einen weiteren Bundeszuschuß
(dfg 49 – 20) Die in Wilhelmshaven beheimatete Künstersozialkasse (KSK) gilt seit ihrer Gründung 1983 als problembehaftete Institution unter den Sondereinrichtungen der bundesdeutschen Sozialversicherung (vgl. zuletzt dfg 39+40 – 20, S. 5ff.). Die für die Durchführung der Künstlersozialversicherung (KSV) zuständige Behörde ist bis heute ein Zuschußgeschäft nicht nur für die zur Beitragszahlung herangezogenen Unternehmen, sondern auch des Bundes geblieben. Die Schließung von Theatern, Opernhäusern, Kultureinrichtungen u.ä. auf Grund der Corona-Pandemie dürfte die Lage der Versicherten – also freiberuflich tätigen Künstler*innen und Publizist*innen – noch weiter verschärft haben. Schließlich zählt man am Jadebusen über 190.000 Versicherte. Kein Wunder, wenn sich am 25. November 2020 CDU-Bundeskanzlerin Dr. rer. nat. Angela Merkel MdB (66) und die 16 Ministerpräsident*innen bei ihren jüngsten Corona-Beschlüssen auch um die KSK-Zukunft kümmerten (vgl. Beitrag in dieser dfg-Ausgabe). Der darauf überaus schnell folgende Beschluß des Haushaltsausschusses des Bundestages am Tag darauf dürfte auch bei den Krankenkassen für 2021 die Hoffnungen auf einen weiteren Bundeszuschuß keimen lassen.
Gesetzliche Krankenversicherung:
GKV-Mitgliederentwicklung: Trotz Corona-Wirren ein neuer Rekord
(dfg 49 – 20) Wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie bleiben nicht nur in Deutschland manchmal positive Nachrichten unbeachtet, werden nicht bearbeitet oder aber die Sachbearbeiter *innen kommen wegen anderer Arbeiten nicht dazu, die Ergebnisse ihrer eigentlichen Aufgaben zu veröffentlichen. So nimmt es nicht Wunder, daß das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erst mit fast dreiwöchiger Verspätung am 30. November 2020 die neueste Entwicklung der Versicherten- und Mitgliederzahlen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum Stichtag 1. Oktober 2020 auf die ministeriumseigene Website stellte. Die Daten bestätigten die Recherchen der dfg-Redaktion vom 5. und 12. November 2020 zu den 51. dfg-GKV-Rankings (vgl. BzG 11 – 20 und 12 – 20). Außerdem gaben sie ein kaum wahrgenommenes Geheimnis preis: Trotz oder wegen Co-rona konnte die GKV im III. Quartal 2020 einen neuen Mitgliederrekord verzeichnen.
Personalia / Berliner Szene:
1. BA: Neues Damentrio führt in Nürnberg den Verwaltungsrat
2. ITSC mit neuem Geschäftsführer
3. BAK mit neuem Führungsduo
4. KV Berlin I: Die Körperschaft kommt juristisch nicht zur Ruhe
5. KV Berlin II: Licht im Personaldschungel?
6. AGAPLESION verlängert Verträge und baut Vorstand um
7. NOWEDA: Wachwechsel im Vorstand
Verlagsmitteilung:
In eigener Sache: dfg-Preise und Vertriebs-Strukturen werden angepaßt
(dfg 49 – 20) Die MC.B Verlag GmbH, die seit 2000 den wöchentlich erscheinenden gesundheitspolitischen Hintergrunddienst „dfg – Dienst für Gesellschaftspolitik“ herausgibt, ist seit dieser Zeit sehr auf Preisstabilität bedacht. Aber irgendwann sind auch die attraktivsten Bedingungen nicht mehr zu halten, wenn durch exogene Faktoren die Kosten beständig steigen. Nicht nur die Post steigert in regelmäßigen Abständen das Portoentgelt, auch Druckereien, Papierlieferanten und andere. Bekanntlich genehmigen sich zudem die 709 Bundestagsabgeordneten regelmäßig Diätener-höhungen. Die Verlagsleitung hat daher entschieden, ab dem 1. Januar 2021 für Neukunden des „dfg“ die Bezugsgebühren für die wöchentliche Printausgabe um monatlich 4,50 € netto zu erhöhen. Für Bestandskunden gelten diese neuen Preise in tradierter Weise erst mit Wirkung zum 1. Januar 2022.
Die zunehmende Digitalisierung nicht nur im Gesundheitswesen, sondern auch in Wirtschaft, Ver-waltung und Gesellschaft nimmt der Verlag zudem zum Anlaß, seine digitalen Angebote und Ver-triebsbedingungen grundlegend zu ändern. Der „dfg“ soll noch schneller und digitaler bei den Le-ser*innen ankommen. Der Modernisierungsprozeß kann allerdings nicht ohne vertragsinhaltliche Veränderungen von statten gehen. Gerne informiert der Verlag Interessent*innen über die neuen Bedingungen. Bestandskunden werden automatisch schriftlich informiert.
Dokumentation:
Corona-Nachfolgen XI: Es bleibt bei zaghaften Maßnahmen
(dfg 49 – 20) Wieder einmal war es eine schwierig-qualvolle politische „Geburt“ und sie endete mit einigen Kompromissen. Die Regierungschef*innen der 16 Länder einigten sich am späten Abend des 25. November 2020 nach mehr als siebenstündigen Beratungen in einer hybriden Konferenz zusammen mit CDU-Bundeskanzlerin Dr. rer. nat. Angela Merkel (66) über den weiteren deutschen Kurs in der Corona-Pandemie. Herauskamen dabei einheitliche Regelungen für die Weihnachtsfeiertage 2020 und den Jahreswechsel 2020/ 2021 sowie erweiterte Maßnahmen für Schulen, Gastronomie, Einzelhandel, Tourismus und Reisen. In dem fünfzehnseitigen Beschlußpapier finden sich aber auch gesundheits- und sozialpolitische Vorhaben und Absichtserklärungen. Bund und Länder zogen nach Angaben der Kanzlerin eine dritte Schwelle bei den Sieben-Tages-Inzidenzen ein. Bei mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen müßten regional noch einmal schärfere Einschränkungen verhängt werden. Aktuell sollen davon bereits die Hauptstadt Berlin und 62 weitere Landkreise betroffen sein. Pessimisten gehen bereits davon aus, daß der „Teil-Lockdown“ wohl auch im Januar 2021 noch aufrechterhalten, wenn nicht verschärft werden muß.
Wir dokumentieren die gesundheits- und sozialpolitischen Punkte im vollen Wortlaut.
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