dfg - Ausgabe 31+32 - 21
Hersteller MC.B Verlag GmbH
Artikel-Nr.: SW10624
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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 31+32 - 21"
Kurz vor Redaktionsschluß:
Spahn-Folgen? Erste finanzielle „Schieflage“ gemäß § 160 SGB V angezeigt
(dfg 31+32 – 21) Die von CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (41) erdachten und von ihm durch die Berliner Große Koalition (GroKo) durchgepeitschten neuen Gesetzesformulierungen für finanzielle Notfälle von Krankenkassen und die dann zu erfolgenden Maßnahmen traten erst am 1. April 2020 in Kraft. Schneller als erwartet nutzte nun eine der 102 noch existierenden Körperschaften diese Vorschriften. Die BKK24 aus dem niedersächsischen Obernkirchen zeigte gem. dem neu gefaßten § 160 SGB V finanzielle Probleme beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) in Bonn an. Am 2. August 2021 wußten zuerst die heimischen „Schaumburger Nachrichten“ von dem möglichen Insolvenzfall zu berichten. Am 3. August 2021 verbreitete dann das bundesweit agierende „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) die Nachricht. Das BAS bestätigte gegenüber der dfg-Redaktion den Eingang einer „vorsorglichen Anzeige“ gem. § 160 SGB V.
Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
„Grausamkeiten sollst Du sofort begehen“
(dfg 31+32 – 21) Der Altkanzler der SPD Gerhard Schröder (77) galt als Fan des florentinischen Renaissance-Staatsgelehrten Nicolò Machiavelli (+). Ob er ständig dessen zum Standard-Werk von Staatslenker*innen mutiertes Oeuvre „Il principe“ (Der Fürst) bei sich führte, das ist nicht überliefert. Doch die in diesem Werk vor über 500 Jahren formulierten Grundsätze haben heute noch ihre Gültigkeit. Dazu gehört der – frei übersetzte – Ratschlag: „Grausamkeiten sollst Du sofort begehen“, wenn man frisch an die Regierung gekommen ist. Wer auch immer nach den Bundestagswahlen am 26. September 2021 einem vermutlich aus mindestens drei Parteien bestehenden Bundeskabinett vorsteht, sollte gesundheitspolitisch diesen altbewährten Tipp beherzigen. Denn das Wahlvolk vergißt politische Grausamkeiten recht schnell. Vor allem, wenn es danach mit „panem et circensis“ (Brot und Spielen) bei Laune gehalten wird. Denn zu den wichtigsten Aufgaben, denen sich die oder der 17. Bundesminister*in für Gesundheit der Bundesrepublik Deutschland zu stellen hat, dürften neben einem stringenten „Aufräumen“ im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder restriktiven Spargesetzen vor allem eine nachhaltige Reform des deut-schen Krankenhausbereiches (incl. einer Neuordnung der Notfallversorgung) gehören.
Gemeinsame Selbstverwaltung / Heilmittel:
GKV-Eisprinzessin sieht sich mit teurem Schiedsspruch konfrontiert
(dfg 31+32 – 21) Wenn es um finanzielle Forderungen von Leistungserbringer*innen von mehr als eine Mrd. € jährlich geht, dann sollte die verbale Auseinandersetzung mit den Antragsteller*innen eigentlich Chef*innensache sein. Vor allem, wenn man sich in möglichen, unter Umständen regelnden „vier Augen-Gesprächen“ vor allem mit Geschlechtsgenoss*innen unterhalten könnte. Bei den neuen, vom Gesetzgeber oktroyierten Verhandlungen mit den Heilmittelerbringer*innen gem. § 125 SGB V entzog sich bekanntlich das zuständige Vorstandsmitglied des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-SV), Stefanie Stoff-Ahnis (45), diesen Chancen (vgl. zuletzt dfg 29 – 21, S. 2ff.). Die „Zeche“ für dieses Verhalten der „GKV-Eisprinzessin“ zahlen nun die Kassen. Der dfg-Redaktion liegt der Spruch der Schiedsstelle vom 21. Juli 2021 für die Physiotherapeut*innen vor. Allein diese Entscheidung soll nach den Berechnungen der Begünstigten ein Volumen von rund 980 Mill. € haben.
Gesetzliche Krankenversicherung:
54. dfg-GKV-Ranking: Fast die Hälfte aller Kassen verlor Mitglieder
(dfg 31+32 – 21) Es gab einmal Zeiten, da bildete die jeweilige Mitgliederentwicklung der Krankenkassen „den“ Wettbewerbsparameter innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Unter den Kassenfürst*innen waren diejenigen unter ihnen hochangesehen, deren Vertriebstruppen am erfolgreichsten „im Markt“ auf Fischzug gegangen waren. Das ist längst vorbei. Nicht nur wegen der Vorgaben des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) und der daraus resultierenden Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds heißt heute die Benchmark „Versichertenentwicklung“. Und natürlich „kassenindividueller Zusatzbeitrag“. Liegt dieser mehr oder minder weit über dem Durchschnitt, dann kommen trotzdem wieder die Mitglieder*innen zum Zuge. Denn sie entscheiden letztendlich über die Mitgliedschaft in einer Kasse. Bekanntlich mußten eine Reihe von Kassen in 2021 ihren Zusatzbeitrag anheben. Für so genannte Preisaffine ein Graus. Viele suchen dann – unter Mitnahme ihrer Mitversicherten – eine Alternative. Daher mußten im 1. Halbjahr 2021 von 102 heute noch existierenden Körperschaften 43 Netto-Verluste in ihren Mitgliederstatistiken verbuchen. Also fast die Hälfte aller Mitglieder des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen. Und: Der jeweilige Exodus trifft alle Kassenarten. Und er reißt erst zu späterer Zeit in die Finanzen der Betroffenen ein dickes Loch. Die Folgen sind klar: Angesichts der für 2021 und 2022 drohenden riesigen GKV-Defizite kann es daher vermehrt zu mehr oder minder erzwungenen Fusionen kommen. Oder sogar zu „Marktaustritten“ mittels von den jeweiligen Aufsichten angeordneten Zwangsschließungen. Diese Gefahr trifft Große genauso wie Kleine der Branche oder gar betriebsbezogene Krankenkassen. Das folgt aus den Erhebungen der dfg-Redaktion zum 54. dfg-GKV-Ranking zum Stichtag 1. Juli 2021, die nur für Abonnenten in Form der Ausgabe 11 – 21 der „BzG – Bei-träge zur Gesellschaftspolitik“ dieser dfg-Ausgabe beiliegen.
Personalia / Berliner Szene:
1. AOK Hessen erhält weibliches Vorstandsmitglied
2. Stiftung Gesundheit beruft neuen Vorstandsvorsitzenden
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