dfg - Ausgabe 38 - 21

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10630

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 38 - 21"

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Bundestagswahl 2021: Niemand weiß, wie das im Parlament wird

(dfg 38 – 21) Langsam wird es spannend. Der Anteil der Briefwähler*innen bei den Wahlen zum 20. Deutschen Bundestag soll beachtlich sein. Und ob die Demoskop*innen beim Urnengang am 26. September 2021 Recht behalten, das steht in den Sternen. Folgt man diesen aktuell, dann haben die politischen Entscheidungsträger*innen in den Parteien bis zu sechs Optionen für mögliche Regierungskoalitionen. Von rot-rot-grün über eine so genannte Deutschland-Koalition bis hin zu einem Jamaika- oder Kenia-Bündnis scheint alles möglich zu sein. Genauso ungewiß: Niemand vermag vorhersagen zu können oder zu wollen, über wie viele Mandatar*innen das Hohe Haus an der Spree demnächst verfügt. Und welche Kandidat*innen über das Wahlsystem ins Parlament gespült werden. Gleiches gilt für die Zielrichtung einer künftigen Gesundheits- und Sozialpolitik.

Gesetzliche Krankenversicherung:
GKV-SV: Ab 2024 fast vollständig in Frauenhand!?

(dfg 38 – 21) Bei Arbeitgeber- und Gewerkschaftsorganisation begannen teilweise schon im Janu-ar 2021 die Vorbereitungen für die nächsten Sozialwahlen im Jahr 2023. Vor allem die technischen, bietet doch das geänderte SGB IV die Möglichkeit von Online-Wahlen. Aber man dürfte sich auch schon intensiv auf die Suche nach geeigneten Kandidat*innen für die diversen Selbstverwaltungen der Sozialversicherungsträger begeben haben. Im Gegensatz zur Wirtschaft sind die zu zahlenden Aufwandsentschädigungen der Ehrenamtler*innen minimal und wenig auskömmlich – was die Auswahl erheblich erschwert. Außerdem sank das Durchschnittsalter der Mandatar*innen bei den letzten Urnengängen vehement. Ein Generationswechsel dürfte damit unausweichlich sein. Und: Die Gremien erhalten mit Sicherheit eine erheblich weiblichere Komponente – allein, weil es die Wahlbestimmungen so vorsehen. Das dürfte vor allem für die Besetzung der alternierenden Vorsitze des Verwaltungsrates des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-SV) Anfang 2024 von Bedeutung sein. Weibliche Doppelspitzen in der Selbstverwaltung sind in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an sich nichts Neues, die AOK Sachsen-Anhalt fährt z.B. seit Jahren recht erfolgreich mit diesem Modell.

Personalia / Berliner Szene:

1. Corona-Evaluation: Nur Bundestag bestellte bisher Sachverständige
2. Urologen wählen Frauen
3. MEDIAN angelt sich neuen CFO

Verlagsmitteilung:
In eigener Sache: dfg-Preise und Vertriebsstrukturen wurden angepaßt

(dfg 38 – 21) Die MC.B Verlag GmbH, die seit 2000 den wöchentlich erscheinenden gesundheitspolitischen Hintergrunddienst „dfg – Dienst für Gesellschaftspolitik“ herausgibt, ist seit dieser Zeit sehr auf Preisstabilität bedacht. Sie erinnert aber aktuell an die Verlagsmitteilungen in den dfg-Ausgaben 48 – 20 und 49 – 20. Denn irgendwann sind auch die attraktivsten Bedingungen nicht mehr zu halten, wenn durch exogene Faktoren die Kosten beständig steigen. Die Verlagsleitung hatte daher entschieden, ab dem 1. Januar 2021 für Neukunden des „dfg“ die Bezugsgebühren für die wöchentliche Printausgabe um monatlich 4,50 € netto zu erhöhen. Für Bestandskunden gelten diese neuen Preise in tradierter Weise erst mit Wirkung zum 1. Januar 2022. Der dann für alle Bezieher*innen geltende Preis für ein Jahresabonnement ist seither dem wöchentlichen Impressum des „dfg“ bzw. den Bestellformularen zu entnehmen. Die zunehmende Digitalisierung nicht nur im Gesundheitswesen, sondern auch in Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft nahm der Verlag zudem zum Anlaß, seine digitalen Angebote und Vertriebsbedingungen grundlegend zu ändern. Der „dfg“ soll noch schneller und digitaler bei den Leser*innen ankommen. Gerne informiert der Verlag Interessent*innen über die neuen Bedingungen. Digitale Bestandskunden werden automatisch schriftlich informiert.

Dokumentation:Krankenhäuser:
Allianz von AKG und AOK läßt DKG-Front weiter bröckeln

(dfg 38 – 21) Die Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser (AKG) ist nicht die Deutsche Krankenhaus-Gesellschaft (DKG). Und die AOK Bundesverband GbR spricht nicht für die gesamte Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Doch wenn sich beide Organisationen zusammentun und in einem Fünf-Punkte-Papier „Reformansätze für eine zukunftsfähige und qualitätsorientierte Krankenhauslandschaft“ präsentieren, dann läßt es die bisherige Verweigerungsfront der DKG weiter erheblich bröckeln. Und es müßte endlich die füh-renden Entscheidungsträger*innen in der Charlottenburger Wegelystraße in Berlin zum intensiven Nachdenken über ein argumentatives Umschwenken zwingen. Zumal sich bereits auch der Verband Deutscher Universitätskliniken (VUD) zusammen mit zwei anderen Kassenverbänden, dem BKK Dachverband (BKK BV) und dem Ersatzkassenverband vdek von der bisherigen DKG-Einheitslinie verabschiedet hatte (vgl. dfg 34 – 21, S. 5ff.). Darüber hinaus ge-wann das so genannte „grüne Lager“ mit der HELIOS Kliniken GmbH den größten privaten deutschen Klinik-Konzern für seine Veränderungsziele. Daß sich mehr und mehr sogar die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nicht mehr gegen neue wie vernetzende ambulante Versorgungsmodelle sperrt, das isoliert die DKG weiter (vgl. dfg 35 – 21, S. 2ff.).

Wir dokumentieren das AKG-AOK-Papier in vollem Wortlaut.

 

Hersteller-Beschreibung "MC.B Verlag GmbH"

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