Sonderausgabe vor dfg - Ausgabe 46 - 23
Hersteller MC.B Verlag GmbH
Artikel-Nr.: SW10780
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Produktinformationen "Sonderausgabe vor dfg - Ausgabe 46 - 23"
Gesundheitswesen:
Gendergerechtigkeit im deutschen Gesundheitswesen
(Sonderausgabe) Nach den Wahlen zum 4. Deutschen Bundestag 1961 verfügte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion über 251 Mitglieder. Der Frauenanteil betrug 7,2 Prozent. Die 18 weiblichen Abgeordneten der Union rotteten sich aber zusammen und veranstalteten in der Deutschen Parla-mentarischen Gesellschaft (DPG) in Bonn vor einem hermetisch verriegelten Raum öffentlich ein regelrechtes Sit-in. In dem führte CDU-Bundeskanzler Dr. iur. Konrad Adenauer (+) gerade mit den FDP-Granden Koalitionsgespräche. Der erfolgreiche Effekt der Aktion: Deutschland bekam seine erste weibliche Bundesministerin. Die Gesundheitsagenden im Kabinett übernahm die Volljuristin Dr. iur. Elisabeth Schwarzhaupt (+) aus Frankfurt. Im 20. Deutschen Bundestag verfügten nach den Urnengängen die Frauen in der BündnisGRÜNEN-Fraktion (59,3 Prozent) und bei DIE LINKE (53,8 Prozent) sogar über mehr als die absolute Mehrheit. Im 42-köpfigen Bundestagsausschuß für Gesundheit findet man aktuell 18 weibliche Mitglieder. Diese müßten aber beim In-Krafttreten des Zweiten Führungspositionengesetzes (FüPoG II) am 12. August 2021 besonders jubiliert ha-ben. Drückten sie doch eine Frauenquote bei allen Körperschaften im Gesundheitswesen durch. Dennoch kommt aus bestimmten Kreisen des Gesundheitswesens noch immer der suffragettenhaft anmutende Ruf: „Noch reicht es nicht.“ Die „Gendergerechtigkeit im deutschen Gesundheits-wesen“ sei noch immer nicht erfüllt. Das ließ die Redaktion des gesundheitspolitischen Hinter-grund-dienstes „A+S aktuell – ambulant und stationär aktuell“ nicht ruhen. Sie schaute intensiver auf die Führungsstrukturen. Das Ergebnis ist eine „Liste der Entscheidungsträgerinnen und -träger (ohne Selbstverwaltungsgremien), die als Ausgabe 1 – 23 von „A+S aktuell exklusiv“ dieser dfg-Ausgabe beiliegt. Die Auflistung erfolgt ohne Gewähr und erhebt keinen Anspruch auf Vollständig-keit. Jedoch dürfte sie die erste Zusammenstellung ihrer Art sein.
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