dfg - Ausgabe 24 - 24

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10820

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 24 - 24"

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Notfallreform: Wer soll das bezahlen und zeitnah organisieren!?

(dfg 24 – 24) Diesen Referentenentwurf hätte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eigentlich schon längst vorlegen können. Doch der „Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung“ (NotfallG) ließ – wie so oft – auf sich warten. Am 3. Juni 2024 sickerte der erste, 51-seitige Referentenentwurf in der Hauptstadt durch. Und löste im stationären Bereich wie bei den Kostenträgern kaum negative Reaktionen aus. Eher reklamierten einige Akteure, die Vorlage gehöre zusammen mit dem KHVVG, dem GSVG und dem noch ausstehenden Entwurf zur Reform der Rettungsdienste gemeinsam im Bundestag debattiert und beschlossen. Dazu dürfte es zwar nicht kommen. Aber so richtig umstritten ist das NotfallG nicht. Es soll zum einen den „gemeinsamen Tresen“ von Krankenhäusern und kassenärztlichen Notfalleinrichtungen im Rahmen von „integrierten Notfallzentren“ (INZ) regeln. Aber auch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zwingen, in Erweiterung ihres Sicherstellungsauftrages einen Bereitschaftsdienst „rund um die Uhr“ zu gewährleisten. Das wird teuer und kaum zeitnah zu realisieren sein. Zahlen dürfen dieses „Angebot“ für die Bevölkerung letztendlich die Beitragszahler in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Neu ist auch: In Umgehung des Wettbewerbsrechts soll es Apotheken geben, die den KV-Einrichtungen ständig zur Seite stehen. Das Ansinnen dürfte das Bundeskartellamt (BKartA) auf den Plan rufen.

Gesetzliche Krankenversicherung:
Strebt IQVIA ein Daten-Monopol an?

(dfg 24 – 24) Die Anmeldung beim Bundeskartellamt (BKartA) kam am 31. Mai 2024 auf leisen Sohlen daher. Und sorgte bisher nur bei Brancheninsidern für Aufmerksamkeit. Es sei denn, im Bonner Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) wäre man aufgewacht und hätte die Aktenberge zum Thema „Outsourcing bei Krankenkassen“ hervorgekramt. Denn eigentlich meldete die Frankfurter IQVIA Commercial GmbH & Co. OHG unter dem Az.: B3 - 74/24 nur den Erwerb aller Anteile und die alleinige Kontrolle über eine Legian Gesundheitsmanagement GmbH in Wiesbaden an. Was wie ein kleiner Deal aussieht, elektrisierte einige in der Fachwelt. Denn sie vermuten nun, daß die deutsche Tochter der U.S.-Datenkrake IQVIA ein Monopol bei der Verarbeitung von Kranken-kassendaten anstrebt oder gesonnen ist, allen tradierten Wettbewerbern den Kampf anzusagen.

Gesundheitswirtschaft / Hilfsmittel:
Sanitätshäuser: „Heuschrecken“ und Konzerne breiten sich aus

(dfg 24 – 24) In vielen Bereichen des bundesdeutschen Gesundheitswesens verstärken sich bei „Einzelkämpfern“ und kleineren Anbietern zunehmend die Ängste vor den (internationalen) „Heuschrecken“, die ihnen künftig die „Luft“ nehmen, um im „Wettbewerb“ zu bestehen. Die etwas abebbenden Debatten um investorengesteuerte Medizinische Versorgungszentren (iMVZen) waren dafür ein beredtes Zeichen. Einem ungehemmten Vordringen kapitalstarker Wettbewerber wollte SPD-Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl W. Lauterbach MdB (61) früher einmal Einhalt gebieten. Es blieb bei Ankündigungen, entsprechende Vorschläge fehlen bis heute. Anscheinend vollzog man im Bundesgesundheitsministerium (BMG) wieder einmal eine politische Kehrtwende. Denn z.B. für den Hilfsmittelbereich plant man nichts. Das geht aus einer Antwort des BMG auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion hervor (vgl. BT-Drs.: 20/11489). Dabei sind auch dort schon längst die „Heuschrecken“ angekommen, die zusammen mit Klinik-Konzernen schon die TOP 15-Listen der größten Sanitätshausketten anführen bzw. dort auftauchen.

Pflege:
Stuttgarter Landespflegekammer: Außer Spesen nichts gewesen

(dfg 24 – 24) Am 10. Juni 2024 trug Baden-Württembergs Landesgesundheits- und Sozialminister Manfred „Manne“ Lucha MdL (63) leise, aber mit einer gewissen Würde, das Herzensprojekt einiger ehrgeiziger Berufspolitiker in der Pflege zu Grabe. Der bündnisgrüne Politiker verkündete, daß das Quorum zu Errichtung einer Landespflegekammer im „Ländle“ verfehlt worden sei. Damit wer-des es keine weitere Körperschaft des öffentlichen Rechts in Baden-Württemberg geben. Das Desaster war seit längerem erwartet bzw. befürchtet worden (vgl. zuletzt dfg 16 – 24, S. 7f.). Damit bestätigten sich Vermutungen, daß bundesweit die Berufsangehörigen – im Gegensatz zu ihren Funktionären – einer Kammer-Pflichtmitgliedschaft wenig abgewinnen können. Künftig dürften wei-tere Landespolitiker aller Couleur sich wohl hüten, das Experiment einer Kammergründung einzu-gehen. Die bereits existierende „Bundespflegekammer“ verfügt nach der Stuttgarter Niederlage kaum noch über eine Legitimation für den gesamten Berufsstand zu sprechen.

Personalia / Berliner Szene:

1. Gesundheitsausschuß: Ein weiterer Sitz bleibt vorerst unbesetzt
2. gematik wird künftig von einem Trio geführt
3. Verbund Norddeutscher Rehakliniken setzt auf Kontinuität
4. DBfK wählte neue Präsidentin

 

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