dfg - Ausgabe 21 - 14

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Artikel-Nr.: SW10166

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 21 - 14"

Kurz vor Redaktionsschluß:

BSG-Spruch: Das Morbi-RSA-Faß bleibt für die Jahre 2011 und 2012 zu

(dfg 21 – 14) Knapp die Hälfte der Kassenwelt der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die zuständigen Mitarbeiter beim Bonner Bundesversicherungsamt (BVA), ein Teil der Beamten im Bundesgesundheitsministerium (BMG) wie der handelnden Politiker in Berlin können aufatmen: Das finanzielle „Faß“ rund um den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) bleibt für die Jahre 2011 und 2012 zu und muß nicht wieder aufgemacht werden. Das geht aus Informationen hervor, die die dfg-Redaktion kurz vor Redaktionsschluß dieser dfg-Ausgabe aus Kassel erhielt. Der 1. Senat des Bundessozialgerichtes (BSG) verkündete am 20. Mai 2014 insgesamt 10 Entscheidungen zum Morbi-RSA. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen naturgemäß noch nicht vor. Doch erstes Fazit ist: Keine der sieben Körperschaften, die in Kassel das Urteil der BSG-Richter suchten, kam mit ihrem Begehren in irgendeinem der zehn Fälle durch.

Gesetzliche Krankenversicherung:
- Palais am Deutschen Theater“: Feiern in der eigenen Immobilie!?

(dfg 21 – 14) Schon zu Bonner Zeiten bewegten sich gewöhnlich gut vernetzte Politiker, Lobbyisten und Medienvertreter elegant und selbstsicher auf dem glatten gesundheitspolitischen Parkett. Manche wurden sogar bei jeder Feier gesichtet, nicht bei allen endete das in einer Adipositas per magna. In Österreich nennt man nicht nur die professionellen Partygänger der Gesundheitsszene „Adabeis“ (Auch dabei). Diese dürften sich den Abend des 3. Juni 2014 freigehalten haben und in die hauptstädtische Reinhardtstraße 28 pilgern. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) feiert sein jährliches Terrassenfest. Und wie es ausschaut, zum ersten Male in einer Immobilie, die ihm selbst gehört. Das ergaben Recherchen der dfg-Rdaktion.

- GKV-Finanzen: Noch schimmert es goldig – aber die Leistungserbringer greifen ab

(dfg 20 – 14) Mit dem FQWG will die schwarz-rote Bundesregierung ab 2015 die Beitragsautono- mie ausweiten und den Wettbewerb zwischen den dann maximal 131 noch existierenden Kranken-kassen stärken. Mit der „neuen“ Form des Zusatzbeitrages und dem „vollständigen Einkommens-ausgleich“ will man zugleich sicherstellen, daß „Anreize zur Risikoselektion ausgeschlossen“ werden und der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen sich an den Bedürfnissen der Versicherten ausrichtet. Mit diesen an sich hehren Zielen warb das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am 9. Mai 2014 für den Entwurf als es eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE beantwortete (BT-Drs.: 18/1322). Doch nicht alle kundigen Thebaner trauen den vollmundigen wie positiv daherkommenden Weissagungen des Ressorts von CDU-Minister Hermann Gröhe MdB (53). Schon gar nicht die parlamentarische Opposition. Vor allem nicht der BMG-Einschätzung, daß etwa 20 Mill. Versicherte ab 2015 „mit einem Zusatzbeitrag unterhalb von 0,9 Prozent auskommen könnten“. Zumal das Haus wie auch sein Chef oder seine Koalitions-Truppen im Parlament weder in der parlamentarischen Antwort noch im Plenum ihre Weissagungen mit Kassennamen oder Kassenarten untermauern wollten oder konnten.

- Bundeszuschuß: „Wat fott es, es fott“ – Doch BRH zeigt sich „not amused“

(dfg 21 – 14) Die führenden Entscheidungsträger der schwarz-roten Koalition in Berlin dürften von CDU-Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe MdB (53) begeistert sein. Nach und nach arbeitet der Niederrheiner ohne großes Murren oder eigene abweichende Interventionen die Vorgaben des Koalitionsvertrages 2913 ab. Auch die geplante milliardenschwere-€-Minderung des Bundes-zuschusses zum Gesundheitsfonds durch Bundesfinanzminister Dr. iur. Wolfgang Schäuble MdB (71) nahm er bekanntlich klaglos hin, verteidigte sie sogar (vgl. dfg 11 – 14, S. 2ff.). Dafür sind aber nicht alle Finanzexperten über den langsam aber sicher versiegenden öffentlich Geldzufluß für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) begeistert. Sogar der Bundesrechnungshof (BRH) murrt und warnt. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Haushaltsbegleitgesetz 2014 (vgl. BT-Drs. 18/1050) am 13. Mai 2014 in Berlin deutlich.

Krankenhäuser:
Bundeskartellamt setzt Tradition fort und untersagt Esslinger Klinikfusion

(dfg 21 – 14) Gute Juristen hätten die aktuellste Entscheidung des Bundeskartellamtes (BKartA) vom 15. Mai 2014 vorausgesagt und ihren Mandanten bzw. Dienstherren empfohlen, die vorgesehene Fusion kommunaler Krankenhäuser erst gar nicht in Angriff zu nehmen. Die Bonner Wettbewerbshüter untersagten nämlich die vom Landkreis und Stadt Esslingen geplante Zusammenführung der Kreiskliniken Esslingen mit dem Klinikum Esslingen. Nach Auffassung der Bonner Be-hörde führe das Vorhaben zu einer erheblichen Einschränkung des Wettbewerbs auf den Kranken-hausmärkten Esslingen und Kirchheim/Nürtingen. Mit ihrer Entscheidung setzten die Beamten vom Rhein ihre seit 2005 geübte Praxis fort, Fusionen in „engen“ Märkten – also z.B. auf Kreisebene – einen Riegel vorzuschieben.

Personalia / Berliner Szene:

- DGB mit neuem Vorsitzenden – Buntenbach wiedergewählt
- CompuGroup angelt sich Ulrike Flach
- Universitätsklinikum Essen erhält neuen Kaufmännischen Geschäftsführer
- Und es regnete wieder Orden

 

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