dfg - Ausgabe 10 - 15

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10217

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 10 - 15"

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
Politischer Großkampftag oder Regieren unter der „Bundes-Mutti“

(dfg 10 – 15) In Europa bewundert man mittlerweile die Art, wie CDU-Bundeskanzlerin Dr. rer. nat. Angela Merkel MdB (60) naturwissenschaftlich-nüchtern bestehende Probleme zuerst analysiert, um sie danach zielgerichtet einer Erledigung zuzuführen. Aktuell ist die „Bundes-Mutti“ außenpolitisch mehr als gefordert, muß argumentativ muskelbepackt daherkommende Staatenlenker kalmieren. Das Lösen innenpolitischer Fragen überläßt sie daher ihren Kabinettsmitgliedern. Diese arbeiten in Ruhe die ihnen vom schwarz-roten Koalitionsvertrag oktroyierten Probleme gesetzgeberisch ab. Nicht immer zur reinen Freude der handelnden Akteure der betroffenen Interessengruppen. Doch angesichts der übermächtigen Mehrheitsverhältnisse im Bundestag und im Bundesrat dürfte jeglicher Protest relativ wirkungslos verpuffen. Das werden Vertragsärzte wie auch bestimmte Gewerkschaften am 5. März 2015 mehr als schmerzhaft zu spüren bekommen.

Heilberufe:
Demokratie gilt auch für Körperschaften

(dfg 10 -15) Über Demokratie darf man in bundesdeutschen Landen nicht nur reden und philosophieren, man muß sie auch leben. Dies bedeutet – auch wenn es manchem Protagonisten schwer fallen mag – daß man die parlamentarische Opposition nicht aus den Ausschüssen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Gesundheitswesen ausschließen kann. Ganz im Gegenteil, die Opposition ist „angemessen“ mit Sitzen zu versorgen und damit an der Selbstverwaltung zu beteiligen Das schrieb das Bundessozialgericht (BSG) am 11. Februar 2015 der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL) ins Stammbuch. Der Kasseler Spruch (Az.: B 6 KA 4/14 R) dürfte demnach für alle Körperschaften der Vertragsärzte wie der Zahnärzte gelten. Die genaue Urteilsbegründung liegt jedoch noch nicht vor.

Ärzte:
Neid: Die Köhler-Benchmark gilt bei den Vorstandsgehältern nicht mehr

(dfg 10 – 15) Seit 2005 treiben neidische Medienvertreter jedes Jahr das gleiche Spielchen: Zu Beginn des Monates März setzt ein Wettrennen zwischen bestimmten Print-Medien ein, wer als erster die zu publizierenden Gehälter der Vorstände der Körperschaften im Gesundheitswesen des Vorjahres im Bundesanzeiger gesehen und ausgewertet hat. Als hätten die meist um ihren festen Job bangenden Journalisten nichts anderes zu tun. In diesem Jahr dürfte der „Ärzte Zeitung“ (ÄZ) die Krone gebühren, am 3. März 2015 als erstes Medium online die Gehälter 2014 der Vorstände der vertragsärztlichen Körperschaften an die Öffentlichkeit gezerrt zu haben.

Krankenhäuser:
Bundesfinanzhof bricht Steuerlanze für private Krankenhäuser

(dfg 10 – 15) So manchem Wettbewerber gerade aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich dürfte das erst am 24. Februar 2015 veröffentlichte Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) nicht schmecken. Stellt es doch private Kliniken von der Umsatzsteuerpflicht frei, wenn sie in einem „nicht unerheblichen Umfang“ Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) behandeln. Und das, wenn sie ihre Behandlungsleistungen „unabhängig von sozialversicherungspflichtigen Zulassungen“ erbringen. Danach kommt es nicht darauf an, ob eine Klinik z.B. im Krankenhausbe-darfsplan eines Landes aufgenommen wurde oder gar einen Versorgungsauftrag von den GKV-Verbänden erhielt. Die obersten Finanzrichter in München ließen sich viel Zeit beim Schreiben der Entscheidungsgründe. Denn der Spruch des V. Senates des BFH stammt vom 23. Oktober 2014 (Az.: V R 20/14).

Personalia / Berliner Szene:

1. LÄK Baden-Württemberg: Clever startet zweite Amtsperiode
2. SpiFa-Fusionsvorhaben: Soll man weinen oder lachen?
3. Charité verliert Finanzchef
4. Prof. Dr. rer. pol. Dr. h.c. Peter Oberender (1941 – 2015)
5. Und dann war da noch …

Verlagsmitteilung:
dfg Award® 2015: Vorschlags- und Bewerbungsfrist endet nächste Woche

(dfg 10 – 15) Aus gegebenem Anlaß erinnern die dfg-Redaktion und die MC.B Verlag GmbH an folgende Details für das Vorschlags- und Bewerbungsverfahren für den dfg Award® 2015: Die Frist für die Einreichung von Vorschlägen und Bewerbungen endet am 13. März 2015 um 15.00 Uhr (Posteingang beim Notar/Ausschlußfrist). Die Vorschläge und Bewerbungen müssen auf einem der durchnummerierten Original-Fragebögen abgegeben werden. Wenn der Platz für die Begründung des Vorschlages oder der Bewerbung auf den Fragebögen nicht ausreicht, sollten weitere Blätter angeheftet und entsprechende, aussagekräftige Unterlagen beigefügt werden. Die Original-Fragebögen (keine Kopie) senden Sie bitte nur an den beauftragten Notar für den „dfg Award® 2015“: Notar Patrick Heidemann, Rechtsanwälte und Notare Heidemann & Dr. Nast, Kurfürstendamm 188, 10707 Berlin.

 

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