dfg - Ausgabe 28 - 18

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10422

 

Bestellung nur über unten befindliches Formular möglich

17,67 € *

Wenn Sie eine Ausgabe bestellen möchten, dann wenden Sie sich bitte per Mail an:

- Lange@dfg-online.de
- Recherche@dfg-online.de

bzw. telefonisch : 030 - 275 965 90

oder nutzen Sie das Kontaktformular:
https://shop.dfg-online.de/kontaktformular

 
 

Produktinformationen "dfg - Ausgabe 28 - 18"

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Monopolkommission heizt Apothekerlobby ein

(dfg 28 – 18) In seinen ersten 100 Tagen im Amt hievte CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (38) schon so manches Vorhaben auf die Gesetzgebungsbahn. Bei einem Detail aus dem schwarz-roten Koalitionsvertrag hielt sich der als digital-affin bekannte Ressortchef aber bisher (wohlweislich) zurück. Und zwar damit, das einst schon von seinem CDU-Vorgänger gegebene politische Versprechen umzusetzen, das auf ein „Verbot des Versandhandels für verschreibungspflichtige Arzneimittel“ hinausläuft. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 19. Oktober 2016 läuft die verfaßte Apothekerschaft mit allen ihr zu Verfügung stehenden Mitteln Sturm dagegen, daß der von den Richtern geöffnete Vertriebsweg nicht geöffnet wird. Am 4. Juli 2018 erhielten jetzt aber alle wettbewerbsfreundlichen Akteure im Gesundheitswesen massive Schützenhilfe. In ihrem neuesten Jahresgutachten widmete die mächtige Monopolkommission dem Problem an prominenter Stelle mehr als eine Zeile. Dabei sprachen sich die Experten nicht nur für eine Versandhandelsfreiheit aus, sondern forderten zudem eine tiefgreifende Reform des gesam-ten Vergütungssystems im pharmazeutischen Bereich. Etwas, von dem die Apotheker und der mit ihnen verbundene Großhandel nun überhaupt nichts wissen wollen.

Wir dokumentieren die Arzneimittel-Passagen aus der Kurzfassung des Gutachtens im vollen Wortlaut.

Gemeinsame Selbstverwaltung:
G-BA stellt sich personell neu auf

(dfg 28 – 18) Relativ still und unprätentiös startete der Gemeinsame Bundesausschuß (G-BA) am 5. Juli 2018 in seine vierte Legislaturperiode. Eine große offizielle Verabschiedungsveranstaltung für die beiden langjährigen Unabhängigen Mitglieder Prof. Dr. iur. Harald Deisler (68) und Dr. med. Regina Klakow-Franck (57) gab es nicht. Der „Gottvater“ der Gemeinsamen Selbstverwaltung, Prof. (Saarland) Josef Hecken (58) und sein Neo-Geschäftsführer Dr. rer. pol. Christian Igel (43) dürften sich etwas dabei gedacht haben, auf die Ausgabe größerer Geldsummen zu Lasten der Trägerorganisationen des G-BA zu verzichten. Immerhin hatte sich der ehemalige (Landes-)Minister bereits am 21. Juni 2018 dazu herabgelassen, via Presse-Aussendung allen ausscheidenden haupt- und ehrenamtlich Tätigen zu „danken“ und so den „warmen Händedruck“ öffentlichkeitswirksam wie gleichmäßig zu verteilen. Also konnte man zur üblichen Routine übergehen. Denn u.a. mußte das Plenum des G-BA die Zuständigkeiten neu verteilen.

Gesetzliche Krankenversicherung / eHealth:
Aufsichten hetzen gegen Kassen-Apps

(dfg 28 – 18) Wen oder was die Beamten der Aufsichten des Bundes und der Länder einmal auf dem „Kieker“ haben, dem droht Ungemach. Das wurde bei der 92. Arbeitstagung der Behörden in Bremen deutlich. Unter TOP 5 stellten sie auf Antrag des Bonner Bundesversicherungsamtes (BVA) bestimmte Kunden-Apps der Kassen an den Pranger. Sie stimmten laut dem der dfg-Redaktion vorliegenden Protokoll dem Ansinnen vom Rhein zu, daß „Apps, die nicht den Aufgaben einer gesetzlichen Krankenkasse gem. § 30 SGB IV unterfallen, wie z.B. das Angebot einer Führerschein-Trainer App, die Module zur Vorbereitung auf die Führerscheinprüfung enthält, rechtswidrig sind.“ Getroffen werden sollte durch diesen Beschluß vornehmlich das „grüne Lager“ der Ortskrankenkassen. Doch die Umsetzung des Bremer Votums dürfte offenbar auf Landesebene noch immer nicht vollständig vollzogen worden sein. Googelt man das Stichwort, so findet man immer noch an erster Stelle das werbliche Angebot „Lernen für den Führerschein“ der AOK Bayern.

Krankenhäuser:
LBFW 2018: Schnelle Einigungen und die Zukunftsfrage

(dfg 28 – 18) Auch wenn Wissenschaftler wie z.B. der Sachverständigenrat für die Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVRat) immer wieder nach einem einheitlichen Bundesbasisfallwert rufen, bleibt es dabei: Seit dem Jahr 2005 müssen sich die 16 Landes-Krankenhausgesellschaften (LKGen) und die Landesorganisationen der Krankenkassen an einen Tisch setzen, um die Details der so genannten Landesbasisfallwerte (LBFW) auszuhandeln. Seit 2009 werden alle somatischen DRG-Leistungen gem. dieser, den Vorgaben des Gesetzgebers folgend, in Gemeinsamer Selbstverwaltung beschlossenen LBFW vergütet. In manchen Jahren konnten sich die LKGen und die Kassen schnell einigen, in manchen bedeutete diese Vorgabe des Gesetzgebers ein zähes Geschäft. Denn wenn „nichts mehr geht“, mußten und müssen Schiedsstellen ran – manchmal leg(t)en sich auch die Landesgesundheitsministerien quer, die das Verhandelte zu genehmigen haben. In diesem Jahr liegen bereits bis auf einen alle LBFW vor. Allerdings stellt sich nach dem Wortlaut des Koalitionsvertrages die Zukunftsfrage, ob die Landesbasisfallwerte weiterhin die entscheidenden Kenngrößen zur Abrechnung der stationären Leistungen bleiben.

Personalia / Berliner Szene:

1. AOK Nordost landet Personalcoup im BMG
2. Beim ARZ Emmendingen ging eine Ära zu Ende
3. DGUV: Wachwechsel in der Führung eingeläutet

 

Hersteller-Beschreibung "MC.B Verlag GmbH"

Beschreibung