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dfg - Ausgabe 32 - 19

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10490

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 32 - 19"

Verlagsmitteilung:

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Gesetzliche Krankenversicherung:
Mitgliederentwicklung I: Tiefrote GKV-Zahlen nicht nur wegen OAV-Effekt

(dfg 32 – 19) Am 5. August 2019 veröffentlichte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf seiner Website die so genannten KM1 Zahlen zum Stichtag 1. Juli 2019. Wie immer folgte keine Medienaussendung zu diesem Thema. Es wäre auch keine der in letzter Zeit so üblichen Erfolgsmeldungen geworden. Denn im Halbjahresvergleich 2019 schrieben vier der sechs Kassenarten tief- rote Zahlen. Im II. Quartal 2019 verlor die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) insgesamt sogar 71.024 Mitglieder, nur der massive Ansturm im I. Quartal 2019 sorgte per Saldo noch für positive Zahlen in den ersten sechs Monaten. Von einem neuen Rekord-Wert der GKV keine Spur. Eine derartige negative GKV-Entwicklung hat die dfg-Redaktion schon seit langem nicht mehr verzeichnen können. Sie wirkte sich auch auf die entsprechenden Werte der 109 Einzel-Kassen aus. 44 von ihnen, also fast die Hälfte aller Körperschaften, rutschte mit ihrem jeweiligen Halbjahressaldo in die Miesen (vgl. Beitrag in dieser dfg-Ausgabe).

Wir dokumentieren daher die AOK-Stellungnahme kommentarlos im vollen Wortlaut.

Mitgliederentwicklung II: Nach „Flurbereinigungen“ fast die Hälfte der Kassen in „rot“

(dfg 32 – 19) Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eilte in den letzten Jahren, auch getragen von der guten Konjunktur, von einem Mitglieder-Rekord zum nächsten. Zum Stichtag 1. Juli 2019 zählte das zuständige Bundesgesundheitsministerium (BMG) aus den Meldungen der damals 109 noch existierenden Krankenkassen aber nur noch 56,76 Mill. Mitglieder zusammen – der Höhenflug war gestoppt und hatte sich ins Gegenteil verkehrt. Denn zum 1. April 2019 hatte man noch 56,81 Mill. Mitglieder gemeldet. Aktuell sind viele der Mitglieder-Bilanzen rot, wenn nicht tiefrot gefärbt. Einige Kassen, auch Ortskrankenkassen, mußten erheblich Federn lassen, bei anderen versiegte der Zustrom. Gesetzlich verordnete „Flurbereinigungen“ im Bestand, die Sterbequote, Managementfehler, aber auch gewisse Wechslerbewegungen angesichts Zusatzbeitragsveränderungen dürften mit dazu beigetragen haben. Manche der wirklichen „Siegerkassen“ jedoch setzten in der Regel unbeirrt ihren erfolgreichen Weg fort. Das geht aus dem neuesten dfg-GKV-Mitglieder-Ranking zum Stichtag 1. Juli 2019 hervor, das dieser dfg-Ausgabe als Supplement in Form der Ausgabe Nr. 6 – 19 der „BzG – Beiträge zur Gesellschaftspolitik“ beiliegt.

Private Krankenversicherung:
BSG-Urteil zu Wahltarifen läßt PKV jubeln

(dfg 32 – 19) Der 30. Juli 2019 war für das „grüne Lager“ der Ortskrankenkassen, vornehmlich aber für die AOK Rheinland/Hamburg, kein guter Tag. AOK-Pessimisten hatten die Entscheidung zum Az.: B 1 KR 34/18 befürchtet, aber nicht in der erfolgten Härte. In Kassel untersagte das Bundessozialgericht (BSG) der Kasse laut BSG-Terminbericht „das Bewerben und Anbieten aller angegriffenen Wahltarife“. Erweitere eine Krankenkasse, so das Gericht, „ohne gesetzliche Ermächtigung ihren Tätigkeitskreis durch Gestaltungsleistungen kraft Satzung mittels Wahltarife-Regelun-gen“, so habe ein PKV-Unternehmen auf Grund des allgemeinen öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs das Recht, ihr das Bewerben und Anbieten untersagen zu lassen. Geklagt hatte in diesem Fall die Dortmunder Continentale Krankenversicherung a.G.. Da man wie immer bei BSG-Urteilen auf die genauen Urteilsgründe monatelang warten wird, muß man sich vorerst auf die dürrenmageren Informationen aus der nordhessischen Stadt stützen.

Heilberufe:
Praxisketten: EuGH bringt „Heuschrecken“ zum Frohlocken

(dfg 32 – 19) Weitgehend unter Ausschluß der (Fach-)Öffentlichkeit fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 29. Juli 2019 eine richtungsweisende Entscheidung, die bei sehr enger juristischer Auslegung erhebliche Auswirkungen auf das Berufsrecht der Freien Berufe haben könnte (Az.: C-209/18). Und sie dürfte Private Equity-Gesellschaften (PEG) bzw. andere Investoren frohlocken lassen, wenn es um das Anlegen ihrer Gelder im Gesundheitswesen geht. Darauf machte bereits am 2. August 2019 der gesundheitspolitische Hintergrunddienst „A+S aktuell – Ambulant und Stationär aktuell“ aufmerksam. Denn, mit dem Spruch der 4. Kammer des EuGH im Rücken, dürften ihnen die Türen einen Spalt weiter geöffnet worden sein, um sich an Praxen oder deren Gemeinschaften, die in Form von juristischen Personen (GmbHs, GbRs) geführt werden, zu beteiligen. Insoweit stellten der erfahrene griechische Kammerpräsident Michael Vilaras (68) und seine vier Kollegen aus Estland, der Slowakei, Kroatien und Portugal die Ökonomie vor den von der Europäischen Union (EU) auch hochgehaltenen Gesundheitsschutz. Die mühevollen Abschottungstendenzen so mancher Interessensvertretung nicht nur der Heilberufe, wie z.B. der Vertragszahnärzteschaft (vgl. zuletzt dfg 31 – 19, S. 7ff.), dürften damit eine schwere Niederlage erlitten haben. Auch wenn es in Luxemburg nur um den Fall des Anteilsbesitzes an österreichischen Tierarztketten ging.

Gesundheitswirtschaft:
Health-Medien: Jameda-Eigner erweitert sein Portefeuille

(dfg 32 – 19) Der neueste, erst am 5. August 2019 bekannt gegeben Shares-Deal der Münchener Hubert Burda Media Holding KG dürfte nicht nur bei Teilen der bundesdeutschen Apothekerschaft eingeschlagen haben wie eine Bombe. Das Verlagshaus übernahm mit Wirkung zum 1. August 2019 mit dem Portal „Netdoktor.de“ das nach eigenen Angaben reichweitenstärkste Online-Gesundheitsportal im deutschsprachigen Raum (D.A.CH). Es steht in Konkurrenz mit Anbietern wie der “Apotheken Umschau” und Onmeda.de. Die Mediengruppe möchte mit dem Schritt laut eigenen Angaben ihrem verlegerischen Anspruch gerecht werden, in der journalistischen Gesundheitsinformation in Deutschland führend zu sein. Schon 2015 hatte Burda die Jameda GmbH übernommen, die das umstrittene Ärzte-Bewertungsportal „Jameda.de“ betreibt. Jameda baut man in München zur Zeit aus und strukturiert es um.

M&A im Gesundheitswesen: Erstaunliches aus dem BKartA

(dfg 32 – 19) Für die nationalen wie internationalen, auf Mergers & Akquisitionen (M&A) spezialisierten Beratungs- und Rechtsanwaltsunternehmen herrscht aktuell Hochkonjunktur. Die angesichts der seit 2008 andauernden Niedrigzinsphase herum vagabundierenden Gelder wollen halt von ihren Eigentümern angelegt werden. Die hohe Zahl an „Deals“ bedeuten auch Mehrarbeit für die Beamten des Bundeskartellamtes (BKartA), die in Bonn am Rhein darüber wachen, daß sich die Marktverhältnisse nicht vollends zu Gunsten der „Riesen“ in einem Segment entwickeln. Angesichts der Tatsache, daß sich nationale und internationale Anleger vermehrt auch im bundesdeutschen Gesundheitswesen tummeln, hat sich die dfg-Redaktion einmal über die Liste des BKartA über die „Laufenden Verfahren“ nur in den Monaten Juni und Juli 2019 hergemacht. Sie konnte insgesamt 22 relevante Anmeldungen verifizieren. Einige davon verfügen für die jeweilige Branche über das Potential, eine gewisse Unruhe zu erzeugen. Oder aber sie verstärken Ängste berufsständischer Interessenvertretungen bzw. zeigen, daß einigen Akteuren im Gesundheitswesen der Appetit auf „einen mehr“ immer noch nicht vergangen ist. In vier Fällen konnten Käufer sogar in den zwei Monaten einen so genannten „Doppelschlag“ landen, in dem sie zwei Mal in dieser Zeit Kaufverträge unterschrieben. Daher sollen einige Fälle paradigmatisch näher beleuchtet werden.

Personalia / Berliner Szene:
1. Universitätsklinikum Heidelberg: Zwei Vorständinnen demissionieren

 

 

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