dfg - Ausgabe 10- 20

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10530

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 10- 20"

Gesundheits- und Sozialpolitik:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ und die Aufforderungen des BVerfG

(dfg 10 – 20) Mit einer Aufsehen erregenden Entscheidung schrieb der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) am 26. Februar 2020 wieder einmal Rechtsgeschichte. Er normierte ein neues „Grundrecht“, nämlich das auf „selbstbestimmtes Sterben“. Unter dem Vorsitz des Präsidenten des Höchstgerichtes Prof. Dr. iur. Dres. h.c. mult Andreas Voßkuhle (56) kippten die Richter den seit 2015 bestehenden § 217 StGB, das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung und forderten den Gesetzgeber wie auch die Heilberufskammern der Ärzte und Apotheker zum „Nachbessern“ der bestehenden Regeln für die Suizidhilfe bzw. des Berufsrechtes auf. Der Karlsruher Spruch löste sofort eine heftige ethische Debatte in der Öffentlichkeit aus. Je nach Interessenslage begrüßte man die Entscheidung oder kritisierte sie. Das BVerfG gab mit seinem Urteil insgesamt sechs Verfassungsbeschwerden statt.

Ärzte / eHealth:
KBV-Zukunftspraxis löst Verteilungskampf aus

(dfg 10 – 10) Daß im Gesundheitswesen ab und an heftige Verteilungskämpfe toben, das ist eine altbekannte Tatsache. Da wird oft genug mit harten Bandagen gefochten. Kein Wunder, wenn der Wettbewerb um mögliche Einnahmen und Einfluß nun auch den Bereich der Digitalisierung er-reicht hat. Ein in Berlin aktuell kursierendes Gutachten belegt dieses. Der IT-Industrie ist die Förderung einzelner Unternehmen durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ein „Dorn im Auge“. Nicht nur der Branchenverband Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) befürchtet, daß die Vertragsärzte ihr Projekt „KBV-Zukunftspraxis“ nutzen wollen, um alle anderen im Wettbewerb stehenden Systeme abzulösen. Vermutlich wird wieder einmal nur die Politik durch gesetzgeberisches Handeln diesen Dissenz lösen können.

Apotheker:
Kostenlose Gesundheitsinformationen: Wer bootet wen aus?

(dfg 10 – 20) Verunsicherte Versicherte und Patienten haben bekanntlich große Mühen sich „seriöse“ Informationen über Krankheiten und deren Auswirkungen zu besorgen. Sei es in einer Printfassung oder im Netz. Auch in Apotheken ausliegende Publikationen werden gerne mitgenommen und mehr oder minder genau studiert. In diesem „Markt“ herrscht seit September 2018 ein heftiger Wettbewerb (vgl. dfg 32 – 19, S. 13f.), der laut einer Magazinmeldung vom 21. Februar 2020 durch einen dritten Konkurrenten noch weiter angeheizt werden dürfte.

Krankenhäuser:
RHÖN-Klinikum AG: Ein Super-Deal erfahrener Unternehmer

(dfg 10 – 20) Wissende Auguren im stationären Sektor wollten es schon seit längerem geahnt ha-ben. Dennoch überraschte einige von ihnen die Meldung, die einer der größten privaten Krankenhaus-Konzerne, die Hamburger ASKLEPIOS Kliniken GmbH, am 28. Februar 2020 aussandte. Demnach gedenken zwei erfahrene Klinik-Fürsten in Deutschland, die aktuellen Machtverhältnisse bei der RHÖN-Klinikum AG im fränkischen Bad Neustadt an der Saale neu zu regeln. Der RHÖN-Aufsichtsratsvorsitzende Eugen Münch (75) und ASKLEPIOS-Alleineigner Dr. iur. Bernhard gr. Broermann (76) wollen ihre RHÖN-Anteile in einem Joint Venture „bündeln“ und so fast die Hälfte aller Aktien beherrschen. Gleichzeitig will ASKLEPIOS den anderen Aktionären ein Übernahmeangebot unterbreiten. Gemeinsames Ziel sei es, die „Vision“ für eine neue Gesundheitsversorgung unter dem Dach ASKLEPIOS/RHÖN zu verwirklichen. Dazu dürfte auch die Weiterverfolgung des von Münch inaugurierten Capitation-Modells zur Finanzierung der Gesundheitsversorgung ge-hören. Der getroffene Deal steht noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Bundeskartellamt (BKartA).

Region Hellweg: Lackmus-Test für das BKartA!?

(dfg 10 – 20) Seit Mai 2016 wartet der Klinik-Markt mit Spannung und langsam entnervt auf die Ergebnisse der damals eingeleiteten „Sektoruntersuchung im Krankenhaussektor“ des Bundeskartellamtes (BKartA). Die Bonner Beamten wollten „Aufschluß über die aktuelle Marktsituation und die Wettbewerbsintensität im Bereich der akutstationären Krankenhausbehandlungen“ erhalten. Die Untersuchung sollte dazu dienen, die Beurteilungskriterien für die Fusionskontrollverfahren weiterzuentwickeln. Passiert ist nichts, veröffentlicht wurde ebenfalls wenig außer wenig erhellenden Zwischenberichten. In den vergangenen vier Jahren hat sich der stationäre Sektor aber weiterentwickelt. Und langsam wäre Klarheit angesagt, denn die Behörde greift immer öfter zum Hammer eines Versagens der Genehmigung. Seit dem 26. Februar 2020 liegt dem Amt nun jedoch eine Anmeldung vor, die zum Lackmus-Test für das weitere Vorgehen des BKartA werden könnte. Ob sie nämlich den Struktur- und Konzentrationsprozeß – wie von der Politik gewünscht – weiter behindern möchte oder liberaler bei Zusammenschlußwünschen und Kooperationsvorhaben handelt.

Personalia / Berliner Szene:

1. DAVASO-Gruppe mit Interimsführung
2. Uniklinik Ulm mit neuer Finanzchefin
3. MHH: Wissenschaftsminister feuert Vizepräsidenten
4. Ebel-Kliniken mit drittem Geschäftsführer
5. Steht auch die Pflegekammer Niedersachsen vor dem Aus?
6. Bertelsmann Stiftung: Pressechef geht überraschend

Verlagsmitteilung:
Terminvorankündigungen für 2020

(dfg 10 – 20) Aus gegebenem Anlaß und aufgrund mehrerer Anfragen teilt die MC.B Verlag GmbH die für die Zukunft von ihr geplanten bzw. betreuten Veranstaltungen mit:

-    18. Juni 2020 in Hamburg:
12. Gala zur Verleihung der Branchenpreise des Gesundheitswesens,
der „dfg Awards® 2020“
-    17. und 18. Juni 2020 in Hamburg:
16. A+S Netzwerktreffen im „Haifischbecken Gesundheitswesen“
-    9. Oktober 2020 in Berlin:
17. A+S Netzwerktreffen im „Haifischbecken Gesundheitswesen“

 

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