dfg - Ausgabe 30 - 21

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Artikel-Nr.: SW10622

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 30 - 21"

Gesundheits- und Sozialpolitik:
CSU legt mit eigenen Regierungsvorstellungen nach

(dfg 29 – 21) Allzu oft gehen in Bayern die politischen Uhren anders als im Rest der Republik. Traditionsgemäß geht die im Freistaat manchmal allmächtig anmutende CSU politisch eigene Wege. Das zeigte sich wieder einmal am 23. Juli 2021. Denn da präsentierte der amtierende CSU-Parteivorsitzende und Ministerpräsident Dr. iur. Markus Söder MdL (54) in München für seine nur regional auftretende Partei ein eigenes Wahlprogramm. Auf den knappen 18 Seiten mit dem klaren Titel „Gut für Bayern. Gut für Deutschland.“ demonstrierte man wieder einmal, daß mit den Bajuwaren politisch nicht immer gut Kirschen essen ist. Die Partei faßte nämlich in ihrem Oeuvre u.a. alle die Punkte zusammen, die sie für unverhandelbar hält bzw. die sie nicht im gemeinsamen Unions-Wahlprogramm unterbringen konnte, das bekanntlich bereits am 21. Juni 2021 das Licht der Öffentlichkeit erblickte (vgl. dfg 25 – 21, 11ff.). Zu den unverhandelbaren Forderungen zählt wohl auch, daß es in einer neuen Bundesregierung wieder „mindestens“ drei Minister*innen geben soll. Interessant am CSU-Papier sind einige gesonderte gesundheits- und sozialpolitische Vorstellungen, die weit über den Unions-Konsens hinausgehen.

MB schwenkt gesundheitspolitisch nach links

(dfg 30 – 21) In den Gremien der 17 regionalen Landesärztekammern (LÄKen) dominieren traditionell die Repräsentant*innen der Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) das Geschehen. Und es bedurfte auf dem 122. Deutschen Ärztetag am 30. Mai 2019 in Münster einer äußerst knapp ausgegangenen Kampfabstimmung, um nach Jahrzehnten und einer Reihe von ehemaligen MB-Vorsitzenden mit dem Bielefelder Allgemeinarzt Dr. med. (I) Klaus Reinhardt (61) endlich wieder einen niedergelassenen Mediziner auf den Stuhl des Präsidenten der Bundesärztekammer (BÄK) zu hieven (vgl. dfg 23+24 - 19, S. 11f.). Allerdings sieht er sich im BÄK-Vorstand einer erheblichen Phalanx von MB-Mandatar*innen gegenüber. Wenn also der MB gesundheitspolitisch nach links driftet, dann könnte das auch erhebliche Auswirkungen auf die politische Willensbildung der ober-sten Standesvertretung der Mediziner in Deutschland haben. Daher ist noch nicht abzusehen, ob und wie das am 21. Juli 2021 präsentierte Wahl-Positionspapier der Gewerkschaft „Daseinsvorsorge verpflichtet – Versorgung und Arbeitsbedingungen für die Zukunft gestalten“ künftig auch die BÄK beeinflußt.

Gesetzliche Krankenversicherung:
54. dfg-GKV-Ranking: Das „Richtschwert Zusatzbeitrag“ wirkt – Reibach an der Weser

(dfg 30 – 21) Die erst 2015 von der damaligen, zweiten Großen Koalition (GroKo) der Ära von CDU-Bundeskanzlerin Dr. rer. nat. Angela Merkel MdB (66) für Krankenkassen ermöglichte Erhebung von Zusatzbeiträgen scheint sich im Jahr 2021 mehr und mehr zu einem gewaltigen Wett-bewerbsmodul in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu entwickeln. Gerade so genannte „preisaffine“ GKV-Mitglieder*innen nutzten in den letzten Monaten intensiv die Gelegenheit – unter Mitnahme ihrer mitversicherten Angehörigen – die Körperschaft zu wechseln. Damit „wirkt“ sich das GKV-Richtschwert wieder einmal negativ auf die Bestände gerade finanziell gefährdeter Kassen aus. Nur wenn der „Versicherten-Mix“ im Sinne der Anforderungen aus dem morbiditäts-orientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) und die Verwaltungsstrukturen noch stimmen, dann dürften die 37 aktuell von Verlusten Gebeutelten überleben. Angesichts der für 2021 und 2022 drohenden riesigen GKV-Defizite kann es daher vermehrt zu mehr oder minder erzwungenen Fusionen kommen. Oder sogar zu „Marktaustritten“ mittels von den jeweiligen Aufsichten ange-ordneten Zwangsschließungen. Diese Gefahr trifft Große genauso wie Kleine der Branche oder gar betriebsbezogene Krankenkassen. Das folgt aus den Erhebungen der dfg-Redaktion zum 54. dfg-GKV-Ranking zum Stichtag 1. Juli 2021, die nur für Abonnenten in Form der Ausgabe 10 – 21 der „BzG – Beiträge zur Gesellschaftspolitik“ dieser dfg-Ausgabe beiliegen.

Pflege:
Landespflegekammer Rheinland-Pfalz: Wahldesaster gefährdet Fortbestand

(dfg 30 – 21) In den über sieben Jahrzehnten nach dem II. Weltkrieg denaturierten viele Körperschaften des öffentlichen Rechts zu sperrigen Behörden, die ihre Zwangsmitglieder*innen mit Vorschriften, Verboten und Normen gehörig triezen können – nicht nur im Gesundheitswesen. Reklamierten die Berufsstände bzw. Unternehmen früher die Entscheidungs-Beteiligung über die mit-telbare Staatsverwaltung für sich, so hat sich im 21. Jahrhundert zunehmend Frust über die „Zwangsmitgliedschaft“ z.B. in den Kammern breit gemacht. Am deutlichsten erkennt man diese Tendenz bei den Pflegeberufen. Dort folgt die Basis schon seit längerer Zeit nicht mehr ihren Ver-bandsoberen, die sich so sehr eine Verkammerung ihrer Berufe wünschten. Die desaströsen Vorgänge bei den frisch gegründeten Kammern in Niedersachsen und Schleswig-Holstein bildeten da markante Zeichen (vgl. u.a. dfg 14 – 21, S. 10f.). Jetzt „erwischte“ die Kammer-Unlust der eigenen Basis die Mainzer Schwester mehr als heftig.

Personalia / Berliner Szene:

1. Sachsen-Anhalt: Gesundheitsministerin will transparente LRH-Entscheidung
2. BKK LV Süd bestätigt Vorständin im Amt
3. VIACTIV: Verwaltungsrat bestätigt, Frauenplatz im Vorstand geschaffen

 

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