dfg - Ausgabe 45 - 21

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10642

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 45 - 21"

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
Wirtschaft und Wissenschaft einig: Sozialversicherungen werden unbezahlbar

(dfg 45 – 21) Aus den Beratungen der geplanten „Ampel-Koalition“ aus SPD, BündnisGRÜNEN und FDP dringen kaum Details. Man weiß zwar, daß über Finanzierungsfragen debattiert wird – aber in welche Richtung genau, das entzieht sich immer noch der Kenntnis der Öffentlichkeit. Be- kannt ist, die neue Bundesregierung benötigt vor allem Lösungen für die Portemonnaies der ein-zelnen Sozialversicherungszweige, sonst werden diese in absehbarer Zeit für die Gesellschaft „unbezahlbar“ (vgl. zuletzt dfg 44 – 21, S. 4ff.). Denn ohne gesetzgeberische Gegensteuerungen überspringt entweder der Gesamtsozialversicherungsbeitrag bald die 40-Prozent-Schwelle – oder aber der Staat muß immer tiefer in die Tasche greifen. Die Diskussionen um die Finanzierbarkeit der Sozialausgaben befeuerte am 4. November 2021 ein Gutachten zweier Wissenschaftler, die Beratungsgremien im Bund angehören. Laut den Berechnungen würden noch in dieser Wahlperiode bis 2025 zusätzliche Bundeszuschüsse in Höhe von 144 Mrd. € fällig. Vorausgesetzt, man bliebe bei der Vorgabe einer 40-Prozent-Grenze. Bis zum Jahr 2030 wäre man sogar bei zusätzlichen 517 Mrd. €. Es dürfte spannend werden, mit welchen Ideen die künftigen Koalitionäre dieses Dilemma überwinden wollen. Ohne nachhaltige Reformen droht ein soziales Finanzierungschaos.

Gesetzliche Krankenversicherung:
55. dfg-GKV-Ranking: Die Auswirkungen der „Lehrmädchenquote“ sind frappierend

(dfg 45 – 21) Traditionell gewinnen die Krankenkassen im III. Quartal eines Jahres viele Auszubildende und Studierende als Neu-Mitglieder hinzu. Statt den üblichen Wechsler-Strömen zwischen den Körperschaften sorgen die Schulabgänger für frisches, junges Blut, wenn sie ihre eigenen Mitgliedsverhältnisse in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) begründen. Wer auf dem Campus einer Universität oder in den Berufsschulen „absahnen“ kann, der spürt die Auswirkungen der jährlichen, so genannten „Lehrmädchenquote“ in seinen Beständen. Das war auch im III. Quartal 2021 der Fall. Das kann man u.a. aus den Erhebungen der dfg-Redaktion zum 55. dfg-GKV-Ranking zum Stichtag 1. Oktober 2021 herauslesen, die in Form der Ausgabe 14 – 21 der „BzG – Beiträge zur Gesellschaftspolitik“ nur für Abonnenten dieser dfg-Ausgabe beiliegen.

BAS erwischt AOKen beim Schummeln

(dfg 45 – 21) Das große Feixen der anderen Kassenarten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) blieb aus. Als das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) seinen Bericht der „Ergebnisse der Auffälligkeitsprüfung“ für die Daten des Berichtsjahres 2013 mit Stand 13. Oktober 2021 veröffentlichte (Az.: 317-5588.6 – 3146/2018), nahm man das akribische, kassenartenübergreifende Werk zur Kenntnis – weiter erfolgte nichts. Schließlich waren die Ergebnisse der Behörde vom „Markt“ der GKV schon längst erwartet worden. Und, der indirekte Vorwurf der „Schummelei“ hätte mehr oder minder viele Körperschaften „treffen“ können. Außerdem: Wenn das so genannte „grüne Lager“ der GKV im Jahr 2013 geschickter vorgegangen sein sollte als die Wettbewerber – acht Jahre und eine grundlegende Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) später sehen die Realitäten längst anders aus.

Erratum / Gesetzliche Krankenversicherung:
Der dfg-Fehlerteufel meldete sich mal wieder

(dfg 45 – 21) Bei der Erstellung der dfg-GKV-Rankings ist die dfg-Redaktion seit 2004 auf die kor-rekten Angaben der Krankenkassen angewiesen. Aber ab und an passiert es, daß falsche Meldungen abgegeben werden. Zu schnell rutscht man halt in die falsche Spalte. Bei der 55. Auflage des dfg-GKV-Rankings gestand bereits am 4. November 2021 die Bochumer VIACTIV Krankenkasse das Malheur ein. Für den Mitglieder-Teil des Rankings (vgl. Beitrag in dieser dfg-Ausgabe) konnten die Veränderungen zum Stichtag 1. Oktober 2021 noch berücksichtigt werden.

Heilberufe / Ärzte:
BSG: Ohne „konkrete Anordnung“ dürfen Aufsichten viel aufschreiben

(dfg 45 – 21) Wer bekommt schon gerne Post mit einem „mahnenden“ Inhalt von einer Behörde? Weder in der Bevölkerung noch in den Schaltzentralen von Körperschaften im Gesundheitswesen lösen sie in der Regel Freude aus. Vor allem, wenn es sich um eine Aufsichtsbehörde handelt, mit der man sonst nichts zu tun. So war die öffentliche Aufregung groß, als die 17 bundesdeutschen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) erfuhren, daß ein ukasartiges Rundschreiben des damali-gen Bundesversicherungsamtes (BVA) vom 13. September 2018 (Az.: 211-5242-.4-1982/2018) bei allen bundesunmittelbaren Krankenkassen eingetrudelt war. Thema: „Anforderungen der Rechtsaufsicht an die Vereinbarungen zur Gesamtvergütung mit den KVen für das Jahr 2019“. In der Vertragsärzteschaft witterte man die Gefahr, daß die Behörde – heute das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) – in das regionale Vertragsgeschäft hineinregieren wolle (vgl. dfg 39+40 – 18, S. 8ff.). Über drei Jahre später, am 4. November 2021, sanktionierte das Kasseler Bundessozialgericht (BSG) das amtliche Vorgehen in Bonn (Az.: B 6 A 2/20 R). Das vollständige Urteil liegt noch nicht vor.

Personalia / Berliner Szene:

1. SpiFa baut Führungsstrukturen um
2. HB wählte eine Frau zur Verbands-Vize
3. KZV S-H: Wahl-Krimi gewinnt Zahnärztin
4. DEKV setzt auf Kontinuität
5. Kneipp-Bund entscheidet sich für grüne Politikerin

 

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