dfg - Ausgabe 36 - 23
Hersteller MC.B Verlag GmbH
Artikel-Nr.: SW10768
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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 36 - 23"
Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
„Ohne Moos nix los!“
(dfg 36 – 23) Geschäftiges Treiben im Berliner Regierungsviertel: Mehr oder minder erholt „arbei-ten“ die 736 Mandatare des 20. Deutschen Bundestages offiziell wieder. Die parlamentarische Sommerpause endete am 4. September 2023. Und der Tradition folgend stehen in dieser Sitzungswoche vor allem Geldfragen – also der Haushalt 2024 – im Vordergrund der Beratungen. Der Einzelplan 15 des SPD-geführten Bundesgesundheitsministeriums (BMG) steht am 7. September 2023 auf der Tagesordnung. Das Beschluß-Konvolut ist vom Sparen geprägt, nimmt man einmal den Verteidigungsetat aus. Minister Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl W. Lauterbach MdB (60) nutzt die Vorgaben aus dem FDP-Bundesfinanzministerium (BMF) aber auch weidlich aus, um strategische Weichen zu stellen. Betroffen ist vor allem die Gesetzliche Pflegeversicherung (GPV). Aber auch andere wirtschaftliche Entwicklungen arbeiten dem Gesundheitsökonom mehr oder minder unbeabsichtigt in die Hände. Insgesamt dürfte aber klar sein: Der Herbst 2023 wird ein „heißer“, denn an allen Orten des bundesdeutschen Gesundheitswesens geht es fast nur noch um eines: „Geld“. Schließlich ist bekanntlich „ohne Moos nix los!“.
Gesundheits- und Sozialpolitik:
BündnisGRÜNE brüsten sich mit Förderung des ländlichen Raums
(dfg 36 – 23) Der 20. Deutsche Bundestag „arbeitet“ bekanntlich seit dem 4. September 2023 wie-der (vgl. Beitrag in dieser dfg-Ausgabe). Zur Vorbereitung auf die Herbstsaison trafen sich die Fraktionen wie auch die Bundesregierung zu Klausurtagungen. Die der BündnisGRÜNEN ging ei-gentlich ohne großes Mediengetöse vonstatten. Nur ein Beschluß des Fraktionsvorstandes vom 28. August 2023 wurde als relevant angesehen. Auf elf Seiten nimmt man von Seiten der ehemali-gen Ökopartei Stellung zu den Anforderungen wie man die „Kraft des Landes“, also des ländlichen Raums, stärken kann. Dabei scheinen gesundheitspolitische Fragestellungen nur zweitrangig zu sein. Denn erst ab Seite 9 des Papieres findet man zwei dürre Absätze zum bundesdeutschen Gesundheitswesen. Die haben es aber irgendwie in sich: Denn die GRÜNEN brüsten sich damit, was sie alles innerhalb der „Ampel“-Koalition durchgesetzt haben. Ihnen scheinen nämlich kommunale Polikliniken lieber zu sein als niedergelassene Versorgungsstrukturen.
Wir dokumentieren die relevanten Stellen des Fraktionspapieres im vollen Wortlaut.
Gesetzliche Pflegeversicherung:
Outsourcing: BSG macht es sich juristisch leicht
(dfg 36 – 23) Krankenkassen und Pflegekassen sind organisatorisch und personell eng vernetzt. Das wollte der Gesetzgeber Ende des 20. Jahrhunderts so – und so ist es bis heute. Dennoch: Im SGB XI ist nicht alles so detailliert geregelt wie im SGB V. Das nutzte das Bonner Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) wieder einmal, um die bundesunmittelbaren Krankenkassen bzw. die Pflegekassen durch engstirnige wie eigenwillige juristische „Auslegungen“ zu „gängeln“. Aktuell so-gar seit dem 30. August 2023 mit dem erklärten „Sanctus“ des Kasseler Bundessozialgerichtes (BSG). Wieder einmal ging es um das vom BAS so ungeliebte „Outsourcing“ (vgl. dfg 35 – 23, S. 9f.). Erneut verursachte anscheinend die Abteilung 2 der Behörde zwei Rechtsverfahren, bei de-nen man nur den Kopf zu schütteln vermag. Inklusive der kaum verständlichen BAS-Datenschutzbedenken – immer gerne von Beamten als Totschlaginstrument genutzt. Obwohl der Sozial-Daten-schutz nach der neuesten Rechts-Auffassung der Vergabekammer des Bundes für AOKen „weit“ auszulegen wäre (vgl. dfg 9 – 23, S. 5ff.). Aber das ist ein anderes Rechtsgebiet. So lange sich keine herrschende Rechtsprechung für den Gesundheitsbereich herausgebildet hat, da gilt halt der Spruch „Quod licet Jovi, non licet bovi“. Mit Kasseler Genehmigung dürfen Pflegekassen nicht Out-sourcen (u.a. Az.: B 3 A 1/23 R). Das entspricht zwar – eng ausgelegt – herrschendem Recht und Gesetz – aber eben halt nicht der gelebten Realität.
Ärzte / Europa:
Wenn der Staatsanwalt kommt: Kammer-Kabalen in Österreich
(dfg 36 – 23) Eigentlich könnte man meinen, daß Kabalen und Affairen wie sie aktuell die öster-reichische Ärzteschaft schütteln, in Deutschland nicht mehr passieren könnten. Schließlich nahmen in der jüngsten Vergangenheit FDP- und CDU-Bundesgesundheitsminister aufsichtsrechtlich z.B. die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hart an die Kandare. Sie mußte sich sogar von Immobiliengesellschaften trennen. Im Nachbarland geht es um ähnliche, für die Österreichische Ärztekammer (ÖAK) lukrative Nebengeschäfte. Diese liefen aus dem Ruder. Und befeuerten den internen Machtkampf der Ärzte-Oberen. Denn auch in Österreich sind sich angestellte und niedergelassene Mediziner – wenn es um Macht, Einfluß, Pfründe und Latifundien geht – traditionell mehr als spinnefeind.
Personalia / Berliner Szene:
1. Und dann war da noch … das politische Endlos-Thema der „Entbürokratisierung“
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