Zurück
Vor

dfg - Ausgabe 04 - 24

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10795

 

Bestellung nur über unten befindliches Formular möglich

65,00 € *

Wenn Sie eine Ausgabe bestellen möchten, dann wenden Sie sich bitte per Mail an:

- Lange@dfg-online.de
- Recherche@dfg-online.de

bzw. telefonisch : 030 - 275 965 90

oder nutzen Sie das Kontaktformular:
https://shop.dfg-online.de/kontaktformular

 
 

Produktinformationen "dfg - Ausgabe 04 - 24"

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Versorgungsstärkungsgesetz I: „Wunschkonzert“ mit geringem Ärger-Potential

(dfg 4 – 24) Nun ist es also seit dem 17. Januar 2024 raus: Der zweite Aufguß des Referentenent-wurfes eines „Gesetzes zu Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune“. Mit dem Ge-sundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) – auch als Versorgungsgesetz I bekannt – bringt man nicht nur die geplanten Gesundheitskioske und Gesundheitsregionen einer Einführung näher. Sondern auch die Entbudgetierung für Hausärzte soll in Angriff genommen werden. Das 77seitige Oeuvre aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) nimmt sich steinbruchartig viele Details und Kleinst-Baustellen (z.B. im Hilfsmittelbereich) vor. So dreht man u.a. auch an einigen Strukturen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Vieles ähnelt einem von längerer Hand vorbereiteten „Wunschkonzert“. Nur wenige der geplanten Normen verfügen über Ärger-Potential. Da-her schwiegen wohl viele der Akteure im Gesundheitswesen. Das läßt darauf schließen, daß SPD-Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl W. Lauterbach MdB (60) dieses Vorhaben relativ unbeschädigt über die parlamentarischen Hürden hieven kann. Er will es nach der Ressortabstimmung am 24. April 2024 ins Bundeskabinett bringen. Das GVSG könnte zum 1. Januar 2025 oder sogar früher in Kraft treten.

Gesetzliche Krankenversicherung:
dfg-GKV-Bilanz-Ranking-Serie (Teil 4): Leistungsausgaben knackten neue Schwelle

(dfg 4 – 24) Wer gedacht hatte, daß im letzten Corona-Jahr – also 2022 – die so genannten Lei-stungsausgaben der damals noch existierenden 97 Krankenkassen nur moderat steigen würden, der sieht sich gewaltig getäuscht. Bei dreizehn Körperschaften (im Vorjahr nur sechs) übersprang dieser Kostenbereich locker die 4.000 €-Grenze. Die Bochumer Knappschaft (KBS) „knackte“ sogar die 5.000 €-Schwelle je Versicherten. Ein neuer Rekord. Sie behielt damit – wie in den Vor-jahren – die „rote Ausgaben-Laterne“. Gefolgt von der AOK Nordost und der sich auf den dritten Platz vorgerobbten AOK Sachsen-Anhalt. Auf der anderen Seite der Medaille „glänzten“ vor allem so genannte „Wachstumskassen“ bzw. geschlossenen Betriebskrankenkassen mit Leistungsaus-gaben von z.B. 2.360,01 € je Versicherten (Debeka BKK). Siebzehn BKKen sowie die Bremer han-delskrankenkasse (hkk) kamen 2022 mit weniger als 3.000 € aus. Das und andere Details kann man dem Teil 4 „Leistungsausgaben“ der aktuellen Serie „dfg-GKV-Bilanz-Ranking 2018 – 2022“ entnehmen, das nur für Abonnenten als Supplement in Form der „BzG – Beiträge zur Gesellschaftspolitik“ dieser dfg-Ausgabe beiliegt.

Ortskrankenkassen:
AOK Nordost: Steht das „Sorgenkind“ der GKV vor der Realteilung?

(dfg 4 – 24) Bis eine Krankenkasse sichtbar finanziell ins Trudeln gerät, da vergehen in der Regel mehrere Jahre. Und für die, eigentlich absehbare, „Schieflage“ müssen einige Bedingungen gegeben sein. Eine davon könnte eine überproportionale „Überalterung“ der Versicherten sein, denn Senioren lösen bekanntlich höhere Kosten aus als Jüngere. Aber auch falsch besetzte (Führungs-) positionen, sichtbare wie anhaltende Unruhe unter den Mitarbeitern oder mangelnde Kundenzufriedenheit durch schlampige „Betreuung“ können dazu führen, daß so genannte „gute Risiken“ in rauen Mengen die Körperschaft verlassen. Irgendwann greift die Kasse notgedrungen gem. den Normen des SGB V zum „Richtbeil“ der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie erhöht den kassenindividuellen Zusatzbeitrag (ZB). Diese Maßnahme heizt das Tempo der Abwärtsspirale in der Regel weiter an. Spätestens dann zählt die Kasse zu den erklärten „Sorgenkindern“ ihrer Kassenart und des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-SV) sowie der zuständigen Aufsicht, die der besonderen „Beobachtung“ bedürfen. Seit dem 1. Januar 2024 dürfte die AOK Nord-ost den Spitzenplatz der so kritisch Beäugten belegen. Verfügt sie doch beim ZB mit einem aktuel-len Satz von 2,7 Prozent über die „rote Laterne“ – sie ist mit weitem Abstand mit einem Beitrags-satz von 17,3 Prozent die teuerste Krankenkasse in Deutschland.

Gesundheitswirtschaft:
dfg-Berater-Serie (Teil 8): Last exit? „Berater“ und ihre neuen Kooperationen

(dfg 4 – 24) Nicht erst im 21. Jahrhundert neigt man weltweit in Wirtschafskreisen zur Bildung von immer größeren Konglomeraten, bekanntlich „Konzerne“ genannt. Ziel ist es meist, die „Märkte“ wenn nicht zu beherrschen, so doch mit einer beträchtlichen Dominanz zu gestalten. Bei diesen Prozessen geraten mittelständisch strukturierte Wettbewerber leicht in eine unangenehme „Sandwich“-Position, die sie entweder zum Aufgeben (z.B. per Verkauf) zwingt oder dazu ihre „unique selling position“ (UPS) zu stärken. Oder es fehlen ihnen die Mittel wie auch die Expertise für eine Expansion in neue Bereiche ihrer Branche. Dann retten sich viele in so genannte „Kooperationen“ mit anderen, ähnlich strukturierten Unternehmen. Zwei Vorgänge dieser Art im bundesdeutschen Gesundheitswesen aus den letzten Wochen lassen deshalb aufhorchen. Zumal sie prominente „Berater“ aus der Hauptstadt betreffen.

Personalia / Berliner Szene:

1. Hessen: Fachkompetenz an der Seite der Neo-Ministerin
2. GKV-SV konstituiert seine Selbstverwaltungsgremien
3. HKG nun mit Führungs-Trio
4. Kneif-Fischer folgt dem Lockruf des Geldes
5. BVK für ehemalige Institutschefs des BMG

Verlagsmitteilung:
In eigener Sache: dfg-Preise für Neukunden angepaßt

(dfg 4 – 24) Im 21. Jahrhundert war die MC.B Verlag GmbH, die seit 2000 den wöchentlich erscheinenden Hintergrunddienst „dfg – Dienst für Gesellschaftspolitik“ herausgibt, traditionell auf Preisstabilität bedacht. Doch irgendwann sind auch die attraktivsten Bedingungen nicht mehr zu halten, wenn durch exogene Faktoren die Kosten beständig steigen. Nicht nur die „Lieferketten-Problematik“ ließ die Papier- und Druckkosten explodieren. Durch die anhaltende Inflation in bundesdeutschen Landen stiegen auch die Lohn- wie andere Betriebskosten rapide an. Die Verlags-leitung entschied daher mit großem Bedauern, ab dem 1. Januar 2024 erneut die Bezugspreise für die wöchentlich erscheinenden Printausgaben und die Supplements, dieses Mal um monatlich 5 € zu erhöhen. Außerdem wurden die Lizenzgebühren für digitale Einzelplatz-Versionen angepaßt. Allerdings: Die neuen Preise gelten nur für Neukunden. Bestandskunden haben – wie angekündigt – ihre Jahresrechnungen 2024 bereits mit den noch für 2023 geltenden Preisen erhalten.

 

Hersteller-Beschreibung "MC.B Verlag GmbH"

Beschreibung