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dfg - Ausgabe 45 - 19

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10504

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 45 - 19"

Kurz vor Redaktionsschluß:
Grundrente: Zwingen Politiker alle Rententräger organisatorisch in die Knie?

(dfg 45 – 19) Zwar haben sich die abgesandten Experten der beiden Koalitionsfraktionen in Berlin noch nicht auf die Grundzüge des heftig diskutierten Vorhabens „Grundrente“ geeinigt, aber aus Mandats- und Machterhaltungsgründen wird Schwarz-Rot wohl nicht um die Einführung dieses populistischen wie gesetzgeberischen „Zückerles“ herumkommen. Allein, um die Vorgaben des eigenen Koalitionsvertrages umzusetzen (vgl. zuletzt dfg 44 – 19, S. 2ff.). Was die Politiker jedoch für ein organisatorisches Chaos bei allen betroffenen 16 Rentenversicherungsträgern auslösen (werden), das scheint ihnen entweder relativ egal zu sein. Oder aber, sie nehmen es bewußt nicht zur Kenntnis. Neueste, der dfg-Redaktion vorliegende Informationen lassen es vermuten. Und das in Zeiten, wo die Träger noch nicht einmal das am 7. November 2018 beschlossene und rund 32 Mrd. € teure „Rentenpaket“ (z.B. Mütterrente) bürokratisch „verdaut“ haben. Nun scheint die Politik aber gesonnen zu sein – wenn die Informationen stimmen – den Institutionen die schnelle wie hän-dische „Prüfung“ bzw. Kontenklärung von rund 10 Mill. Rentenakten auferlegen zu wollen.

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Offener Brief von IKKen: Bitte kein Rückfall in alte Zeiten durch das GKV-FKG

(dfg 45 – 19) Mit dem am 9. Oktober 2019 durch das Bundeskabinett gebrachten GKV-FKG will CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (39) unter anderem bewirken, daß die Einzel-kassen bei den Entscheidungsfindungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-SV) stärker eingebunden werden. Er nahm damit wohl Anregungen von Einzel-Körperschaften auf, die der Meinung sind, daß ihr eigener Verband „zu wenig Kasse“ kann und eher wie eine, von der Basis mittlerweile abgehobene Organisation agiert. Die erste Spahn-Idee, die Vorstände in den Verwaltungsrat des GKV-SV einziehen zu lassen, scheiterte nicht nur am massiven Widerstand der um ihre Mandate gebrachten Selbstverwalter, sondern wohl auch am geballten Protest der wichtigsten Wirtschaftsverbände und des Deutschen Gewerkschafts-Bundes (DGB). Nun soll es, in der abgespeckten Gesetzesversion, ein neuer „Lenkungs- und Koordinierungsausschuß“ (LKA) richten. Doch aktuell zeigt es sich, daß nicht alle Kassenvorstände mit dem neuen, vierten Pflicht-Gremium glücklich sind. Es sogar ablehnen. Am 4. November 2019 schickten fünf der sechs Innungskrankenkassen einen entsprechenden „Offenen Brief“ an die Mitglieder des Bundestagsausschusses für Gesundheit ab, der der dfg-Redaktion vorliegt. In diesem sprechen sie sich für eine Aufwertung des schon bestehenden Fachbeirates des GKV-SV aus, zu der sich das Kontrollgremium des Kassenverbandes selbst bereit erklärt habe.

Wir dokumentieren den „Offenen Brief“ in fast vollständigem Wortlaut.

… und dann bestellen wir uns mal ein Gesetz

(dfg 45 – 19) Im vergangenen Jahrhundert entließ der Gesetzgeber die Krankenkassen in den Wettbewerb. Und seither liefert man sich in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) so einiges an „Gefechten“. Die Körperschaften buhlen nicht nur um Mitglieder und Versicherte oder stellen sich einem gewissen Qualitätswettbewerb in der Betreuung der Kunden, sondern versuchen auch auf die eine oder andere Art und Weise, sich Vorteile im „Markt“ zu verschaffen. Und sei es unter der mehr oder minder aktiven Mithilfe des Gesetzgebers. Der so erzielte „Erfolg“ macht dann die anderen Wettbewerber nicht nur neidisch. Und manchmal fällt es öffentlich gar nicht auf, wenn in Berlin „Zückerle“ verteilt werden. So wohl geschehen am 24. Oktober 2019. Da passierte in 27 Minuten ein Gesetz in zweiter und dritter Lesung das Hohe Haus an der Spree, mit dem speziell ein Sozialversicherungsträger bevorzugt „behandelt“ wurde. Will heißen, der Gesetzgeber „spendierte“ – nur unter Enthaltung der AfD und ohne Gegenstimmen – mal eben 140 Planstellen zu Lasten der Bundeskasse (vgl. BT-Drs.: 19/13446 und 14418). Und weil man gerade dabei war, wurde fix im Wege des üblichen Omnibus-Verfahrens auch noch eine Änderung der Rentenformel der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) durchgewunken.

Gesetzliche Krankenversicherung:
47. dfg-GKV-Versicherten-Ranking: Noch sind nicht alle Lücken wieder gefüllt

(dfg 45 – 19) Im Jahr 1996 entließ der Gesetzgeber die Krankenkassen in den Wettbewerb unter-einander. Zu Beginn dieser „neuen“ Epoche der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) war es für das Image und den Geldbeutel einer Körperschaft wichtig, über wie viele Mitglieder sie verfügte. Seit Einführung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) und des Gesundheitsfonds heißt die geldrelevante Größe „Versicherte“. Denn nur für diese gibt es Zuweisungen. Daher stellte die dfg-Redaktion die Erscheinungsweise des traditionellen dfg-GKV-Versicherten-Rankings um und legt es zum dritten Male im Jahr 2019 in Form eines 10-Jahres-Vergleiches in der Ausgabe 9 – 19 der „BzG – Beiträge zur Gesellschaftspolitik“ dieser dfg-Ausgabe bei. Es gilt der Stichtag 1. Oktober 2019. Es ist seit 2004 das 47. Ranking dieser Art.

Betriebskrankenkassen:
Fusionsautobahn: Sanft in die Arme einer BKK-Schwester gleiten

(dfg 45 – 19) Das Fusionsgeschehen innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dürfte auch angesichts der gesetzlichen Fristen für das Jahr 2019 weitgehend „gelaufen“ sein. Wobei man offiziell noch nicht weiß, ob die Mitgliederliste des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-SV) zum Stichtag 1. Januar 2020 um drei oder vier Namen gekürzt werden muß. Mit der Tuttlinger Aesculap BKK, der Kasseler BKK Henschel Plus und der Erfurter TBK verlassen mit Sicherheit drei Betriebskrankenkassen den „Markt“. Das Schicksal der Brandenburgischen BKK in Eisenhüttenstadt scheint noch nicht endgültig entschieden. In 2020 dürfte aber auf der GKV-Fusionsautobahn weiterhin „Verkehr“ herrschen. Eine Fusion der besonderen Art zeichnet sich nämlich in NRW ab.

Gesundheitswirtschaft:
M&A im Gesundheitswesen (Folge II): Gerät das Übernahmekarussell ins Stocken?

(dfg 45 – 19) Für die nationalen wie internationalen, auf Mergers & Akquisitionen (M&A) spezialisierten Beratungs- und Rechtsanwaltsunternehmen herrscht eigentlich in diesem Jahr Hochkonjunktur. Die angesichts der seit 2008 andauernden Niedrigzinsphase herum vagabundierenden Gelder wollen halt von ihren Eigentümern angelegt werden. Die hohe Zahl an „Deals“ bedeuten auch Mehrarbeit für die Beamten des Bundeskartellamtes (BKartA), die in Bonn am Rhein darüber wachen, daß sich die Marktverhältnisse nicht vollends zu Gunsten der „Riesen“ in einem Segment entwickeln. Angesichts der Tatsache, daß sich nationale und internationale Anleger vermehrt auch im bundesdeutschen Gesundheitswesen tummeln, hat sich die dfg-Redaktion zum Anlaß genommen, sich über die Liste der „Laufenden Verfahren“ des BKartA herzumachen. Dieses erfolgt mit dieser dfg-Ausgabe zum zweiten Male (vgl. zuletzt dfg 32 – 19, S. 14ff.). Und zwar für die Monate August bis Oktober 2019. Im Sommer 2019 scheint der Übernahmeprozeß im Gesundheitswesen ins Stocken geraten zu sein. Denn es waren insgesamt nur 15 relevante Anmeldungen zu verifizieren, nach 22 nur für die Monate Juni und Juli 2019. Keiner der dokumentierten Fälle verfügte jedoch für die jeweilige Branche über das Potential, eine gewisse Unruhe zu erzeugen. Die Mehrzahl der Fälle sollen paradigmatisch näher beleuchtet werden.

 

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