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dfg - Ausgabe 17 - 23

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10745

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 17 - 23"

Gesundheits- und Sozialpolitik / Arzneimittel:
Verbändefusion soll Kräfte bündeln – Eitelkeiten passé?

(dfg 17 – 23) Wer auf dem glatten gesundheitspolitischen Parkett der deutschen Hauptstadt reüssieren will, der muß Bataillone aufbieten. Für eine erfolgreiche Vertretung von spezifischen Interes-sen, Sorgen, Nöten und Wünschen ist ein Organisationsgrad von fast 100 Prozent empfehlenswert. Mit dieser Unterstützung im Lobby-Rücken läßt sich leichter gegenüber Politikern, ihren Beamten und den anderen Gruppen argumentieren. Kein Wunder also, wenn sich im Spektrum des mit sieben Verbänden überaus fragmentierten Bereiches der Arzneimittelhersteller (wieder einmal) etwas tut. Das wurde am 18. April 2023 bekannt. Bisher hielten sich alle Organisationen und ihre Repräsentanten für wichtig und unersetzlich.

Pflege:
4. dfg-Pflegeheim-Ranking I: Und über dem „Markt“ kreisen die Pleitegeier

(dfg 17 – 23) Jahrelang verband man Aktivitäten im bundesdeutschen Pflegemarkt mit einer „Lizenz zum Gelddrucken“. Attraktive Geldanlageformen, das lockt bekanntlich (internationale) Inves-toren wie Private Equity Gesellschaften (PEGen) und Family Offices (FOen) an. Die auch fleißig investierten und den zuvor mittelständisch bzw. frei-gemeinnützigen „Markt“ aufmischten (vgl. u.a. Beitrag in dieser dfg-Ausgabe). Doch spätestens mit Beginn der Corona-Pandemie mußten alle Betreiber ihre finanziellen Gürtel enger schnallen. Die durch den Ukraine-Krieg ausgelösten Krisen (z.B. Energie) sowie die steigenden Inflations- bzw. Personalkosten gaben einigen liquiditätsmäßig mies aufgestellten Unternehmen buchstäblich „den Rest“. Es häufen sich Meldungen über Zahlungsschwierigkeiten und Insolvenzen (vgl. zuletzt dfg 9 – 23, S. 10f.). Die auch vor den von „Heuschrecken“ betriebenen Einrichtungen nicht haltmachen. Denn die Liste der „Fußkranken“ und Übernahmekandidaten wird immer länger. Es gab in den letzten Wochen allein fünf „Gänge“ von führenden Marktteilnehmern zu den zuständigen Amtsgerichten, um die entsprechenden Insolvenz- oder Schutzschirmverfahren einzuleiten.

4. dfg-Pflegeheim-Ranking II: Heftige Marktbewegungen in 2022

(dfg 17 – 23) Die ökonomischen Rahmenbedingungen im Bereich der stationären Pflege waren zu früheren Zeiten optimaler. Das lockte (internationale) Investoren in Form von Private Equity Gesell-schaften (PEGen) und Family Offices (FOen) auf den bundesdeutschen „Markt“. Doch große Freude mit den Investments dürfte in den ausländischen Zentralen nach der Corona-Pandemie und den Folgen des Ukraine-Krieges nicht aufgekommen sein. Die ersten Insolvenzen zeugen davon (vgl. Beitrag in dieser dfg-Ausgabe). Und sollte man insgesamt in der Branche auf fördernde ökonomische Details im Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PEUG) des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) gehofft haben, so dürfte man aktuell enttäuscht sein. Die Branche „ächzt“ insge-samt und nur liquiditätsstarke Unternehmen dürften in Zukunft reüssieren. Und dazu führen, daß sich die Marktanteile im Rahmen des zu erwartenden Konzentrationsprozesses erheblich verschieben. Erste, warnende Anzeichen waren bereits 2022 erkennbar. Das geht aus dem 4. dfg-Pflege-heim-Ranking hervor, das nur für Abonnenten als Supplement in Form der Ausgabe 7 – 23 der „BzG – Beiträge zur Gesellschaftspolitik“ dieser dfg-Ausgabe beiliegt. Einbezogen werden konnten – wie schon im Vor-jahr – 41 Unternehmensgruppen (2021: 37). Das Ranking erfolgt allerdings ohne Gewähr auf die Vollständigkeit der Angaben. Nicht immer reichen die veröffentlichten Angaben aus, um sich ein konkretes Bild über den Zustand der Unternehmen zu bilden.

Personalia / Berliner Szene:

1. Berliner Senat: Neue Gesundheitssenatorin ist prähistorische Archäologin
2. hkk verlängert Vorstandsvertrag vorzeitig

Dokumentation:
Krankenhaus-Reform: Unions-Länder führen SPD-Minister am GG-Nasenring vor

(dfg 17 – 23) Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland füllen viele Beiträge zur so genannten „konkurrierenden Gesetzgebung“ von Bund und Ländern weite Regalmeter der juristischen Literatur. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes (GG) wußten, was sie ihren politischen Sukzessoren mit den Art. 72 und 74 GG antaten. Und hier insbesondere mit der Ziff. 19a des Absatzes 1 des Art. 74 GG. Populistisch formuliert: Die wirtschaftliche Sicherung der Kliniken wie die Krankenhausgesetzgebung allgemein ist Ländersache – und damit basta! Diese „Weisheit“ hätten eigentlich die vier Volljuristen in der am 2. Mai 2022 vom SPD-Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl W. Lauterbach MdB (60) eingesetzten „Krankenhaus-Kommis-sion“ (vgl. dfg 18 – 22, S. 2 ff.) zu „Stopp-Rufen“ veranlassen müssen, als es um die Details der am 6. Dezember 2022 präsentierten Vorschläge zur geplanten Krankenhaus-Reform der „Ampel“-Koalition ging. Diese warnenden juristischen Rufe dürften unterblieben oder gar „untergegangen“ sein.

Den daraus resultierenden „Schaden“ hat aktuell der SPD-Ressortchef. Seit Anfang des Jahres 2023 führen die Unionsregierten Bundesländer ihn am GG-Nasenring vor und zerdeppern ein Detail der Kommissions-Ideen nach dem anderen. Aktueller Höhepunkt ist das am 20. April 2023 von den Bundesländern Bayern, NRW und Schleswig-Holstein präsentierte Gutachten des Augsburger Prof. Dr. iur. Ferdinand Wollenschläger (47). Auf 144 Seiten zertrümmert der Staatsrechtler grosso modo die wichtigsten Vorschläge der Kommission – weil sie den Vorgaben des GG widersprechen, demnach nur wenig verfassungskonform, oder aber nur schwer und kaum ohne eine GG-Ände-rung umsetzbar sind. Was angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Bundes-rat zudem kaum schaffbar erscheint. Insgesamt: Das Wollenschläger-Gutachten zeigt Lauterbach und seiner Kommission nicht nur die – teilweise schon vorher – bekannten „roten Linien“ auf. Nein, es dürfte jeder wie auch immer gearteten und interessierten Lobbygruppe als Grundlage für einen Gang nach Karlsruhe – also zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) – dienen. Die Entscheidung dort können erfahrene Juristen schon heute voraussehen bzw. zumindest vorausahnen: Von der einst geplanten Krankenhaus-Reform aus dem Hause Lauterbach bliebe nur wenig übrig, was als verfassungskonform gilt. Mithin werden die Bundesländer – und nicht nur die Unionsgeführten – Lauterbach im Verlauf der weiteren Beratungen 2023 von einem Kompromiß zum nächsten zwingen. Vermutlich sogar politisch demütigen. Aber das hätte er vorher wissen können, die Artikel des GG sind seit 1949 bekannt und in Stein gemeißelt.

Wir dokumentieren die Gutachten-Zusammenfassung im vollen Wortlaut.

 

 

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