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dfg - Ausgabe 35 - 23

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10767

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 35 - 23"

Gesundheits- und Sozialpolitik:
„Bürgerversicherung“: SPD-Bundestagsfraktion hält weiter am „Ziel“ fest

(dfg 35 – 23) In den wichtigsten Schaltzentralen des bundesdeutschen Gesundheits- und Pflege-bereiches dürfte man mit Argusaugen die aktuelle Klausurtagung der SPD-Bundestagsfraktion im wahlkämpfenden hessischen Wiesbaden verfolgt haben. Ob die Lektüre des Beschlusses der Sozialdemokraten für ein „Leitbild für eine solidarische Gesundheits- und Pflegepolitik“ vom 28. Au-gust 2023 überall wohlwollende Zustimmung erzeugte, das darf bezweifelt werden. Vor allem bei den Vertretern der freien Berufe, den PKV-Unternehmen und Teilen der Arbeitgeber. Zwar wiederholt bzw. bestätigt die Fraktion noch einmal bereits hinlänglich bekannte Forderungen, Wünsche und Visionen. Aber einige Formulierungen lassen aufhorchen. Und: Wie so oft, wie die Finanzierung so mancher Idee hinterher sichergestellt werden soll, da bleiben die sozialdemokratischen Autoren ab und an nebulös.

Wir dokumentieren das SPD-Papier im vollen Wortlaut.

Gesundheits- und Sozialpolitik / eHealth:
dfg-Berater-Serie (Teil 7): Überforderte BMG-Beamte lassen Millionen fließen

(dfg 35 – 23) Man wundert sich immer wieder, mit welcher Chuzpe überforderte Staatsdiener hohe Beträge an „Staatsknete“ auskehren, weil sie z.B. selbst Aufträge aus dem Koalitionsvertrag der „Ampel“ oder EU-Auflagen nicht zu erfüllen vermögen. Aktuell rächt es sich wieder einmal, daß SPD-Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl W. Lauterbach MdB (60) die Führung seiner Abteilung 5 „Digitalisierung und Innovation“ mit Nicht-Juristen besetzte. Nun schmeißt das Ministerium bis zu zwei Mill. € an Steuergeldern heraus, die man eigentlich aus eige-ner Kraft hätte bewältigen können. Nämlich den Umbau der Berliner gematik GmbH zur „Digital-agentur“. Nutznießer ist das Münchener Unternehmensberatungsunternehmen Roland Berger GmbH.

Gesetzliche Pflegeversicherung:
Outsourcing: Bremst das Kasseler BSG das engstirnige BAS?

(dfg 35 – 23) Krankenkassen und Pflegekassen sind organisatorisch und personell eng vernetzt. Das wollte der Gesetzgeber Ende des 20. Jahrhunderts so – und so ist es bis heute. Dennoch: Im SGB XI ist nicht alles so detailliert geregelt wie im SGB V. Das könnte dem Bonner Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) wieder einmal die früher schon kritisierten „Freiräume“ bieten, um die bundesunmittelbaren Krankenkassen bzw. die Pflegekassen durch engstirnige wie eigenwillige juristische „Auslegungen“ zu „gängeln“. Aktuell geht es am 30. August 2023 vor dem Kasseler Bundessozialgericht (BSG) wieder einmal um das vom BAS so ungeliebte „Outsourcing“. Erneut verursachte anscheinend die Abteilung 2 der Behörde zwei Rechtsverfahren, bei denen man nur den Kopf zu schütteln vermag. Denn auch kaum verständliche BAS-Datenschutzbedenken – immer gerne von Beamten als Totschlaginstrument genutzt – sind im Spiel, wenn sie nicht mehr weiter wissen. Obwohl der Sozial-Datenschutz nach der neuesten Rechts-Auffassung der Vergabekam-mer des Bundes für AOKen „weit“ auszulegen wäre (vgl. dfg 9 – 23, S. 5ff.). Aber das ist ein anderes Rechtsgebiet. So lange sich keine herrschende Rechtsprechung herausgebildet hat, da gilt möglicherweise der Spruch „Quod licet Jovi, non licet bovi“.

Personalia / Berliner Szene:

1. MD Bund: Ombudsperson-Posten für ausgemusterte Politikerin!?
2. St. Vincenz Paderborn: Der „Neue“ ist insolvenzerfahren

 

Hersteller-Beschreibung "MC.B Verlag GmbH"

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