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dfg - Ausgabe 35+36 - 22

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10699

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 35+36 - 22"

„Ich bitte um das Wort!“:
Gefahr im Verzug: Das GKV-FinStG muß dringend geändert werden

(dfg 35+36 – 22) Wenn bei Entscheidungsträgern die Sorgenfalten immer tiefere Furchen in die Gesichter ziehen, dann weiß man, es wird um die Existenz und den Fortbestand des Unternehmens oder der Institution gebangt. Das dürfte man zur Zeit vermutlich in den meisten Schaltzentralen der Krankenkassen in Deutschland beobachten. Noch immer vermögen die Körperschaften nicht abzuschätzen, ob und wie sie das Jahr 2023 und darüber hinaus finanziell „überleben“ sollen. SPD-Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl W. Lauterbach MdB (59) will nicht nur tief in die wenigen, noch vorhandenen Rücklagen greifen, sondern plant auch sonst wenig „Nachhaltiges“, um in den Jahren danach die Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu stabilisieren. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) protestiert verhalten auf seine eigene Art und Weise gegen die im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) vorgesehenen Maßnahmen. Zu einem der Wortführer des öffentlich lauter vorgetragenen Protes-tes der Kassen stieg in den letzten Monaten der seit 2017 amtierende Vorstandsvorsitzende der Hamburger DAK Gesundheit, Andreas Storm (58), auf. Als langjähriger CDU-Gesundheitspolitiker und ehemaliger Landesgesundheitsminister des Saarlandes kennt er die politischen Entscheidungswege nur zu gut. Wenn er für den GKV-Fortbestand „Gefahr im Verzuge“ diagnostiziert, dann haben seine Appelle in Richtung Berlin zur Änderung des GKV-FinStG eine besondere Qualität. Die juristische Unterstützung lieferten dazu der Gründungs- wie Ehrenpräsident der Deutschen Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen (GRPG), Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P.F. Ehlers (67) und dessen Partner in der Münchener EEP-Sozietät Dr. iur. Christian Rybak (45). In der dfg-Rubrik „Ich bitte um das Wort!“ erhalten Entscheidungsträgerinnen und -trä-ger aus dem bundesdeutschen Gesundheitswesen die Möglichkeit statt in Interviews zu aktuellen Themen Stellung zu beziehen.

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik
Honorarverhandlungen: Schiedspersonen und Rechtsanwälte können jubeln


(dfg 35+36 – 22) Beim Geld hört bekanntlich jede Freundschaft auf. So auch im Gesundheitswesen. Angesichts der sich immer schneller drehenden Preisspirale, der herrschenden Inflation wie auch den Vorgaben des geplanten GKV-FinStG können beide Seiten – also Krankenkassen wie die Leistungserbringer – davon ausgehen, daß ihre liquiden Mittel ab 2023 immer knapper werden. Wenn zwei Kontrahenten sich streiten und nicht einigen können, dann freuen sich andere. Das dürften in Zukunft Schiedspersonen genauso sein wie spezialisierte Rechtsanwälte. Es ist davon auszugehen, daß ihre Honorare kräftig sprießen. Und auch die Sozialgerichte nicht unterbeschäf-tigt bleiben. Die Zeche zahlen direkt und indirekt die Beitragszahler der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Corona-Folgen: Vergifteter Dank aus der Friedrichstraße

(dfg 35+36 – 22) Für seine oft genug widersprüchlichen Wortspenden und politischen Volten ist SPD-Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl W. Lauterbach MdB (59) ja mittlerweile sattsam bekannt. So ist es nicht verwunderlich, daß er auf der einen Seite mit dem GKV-FinStG die Verwaltungsausgaben der Krankenkassen weiter deckeln will, auf der anderen Seite aber von ihnen Sonderausgaben in Mill.-€-Höhe für die „Information“ von Versicherten ver-langt, die er aller Voraussicht nach nicht erstatten will. Daß er für die „kooperative Zusammenar-beit“ bei diesen „Anstrengungen“ auch noch dem Vorstand des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-SV) – wie am 24. August 2022 geschehen – schriftlich dankt, wirkt irgendwie höhnisch, wenn nicht verlogen, mit Sicherheit aber „vergiftet“. In den Schaltzentralen der Körperschaften kommt so etwas nicht gut an.

Gesetzliche Krankenversicherung / eHealth:
gkv informatik: Plattmachen oder als AOK-Dienstleister neu aufstellen!?

(dfg 35+36 – 22) Unabhängig von der Größe des Nachlasses, nach deutschem Erbrecht sind Erbengemeinschaften mit einem unseligen Fluch behaftet. Nämlich dem der „Einstimmigkeit“. Das dämpft manchmal erfolgsversprechende Investitionen oder verhindert sie gar völlig. Denn einer der Partner tanzt gewöhnlich immer aus der Reihe. Dieses Phänomen findet man auch manchmal bei juristischen Personen wie z.B. GmbHs oder GbRs. Das einmal per Gesellschaftsvertrag vereinbarte „Prinzip der Einstimmigkeit“ ist nur etwas für sonnige Zeiten. Wenn es innerhalb des Unternehmens stürmt und die Emotionen hochkochen, dann stehen quälende Zeiten bevor. So ergeht es aktuell einer der IT-ARGEn der Ortskrankenkassen. Bei der nächsten Gesellschafterversammlung der Wuppertaler gkv informatik GbR (gkvi) am 2. September 2022 stehen nach Informationen der dfg-Redaktion wegweisende Entscheidungen an. Zwischen „Plattmachen“ bzw. einem Switch zu einem reinen AOK-Dienstleister erscheint alles möglich. Sicher dürfte sein: Der Schlendrian der letzten Jahre soll ein Ende haben.

Gesundheitswirtschaft / Ärzte:
Medienlandschaft: Der Tribut an den Zeitgeist ist hoch

(dfg 35+36 – 22) Schon am Ende des 20. Jahrhunderts nahm auch im Gesundheitswesen die Zahl derjenigen Verlegerpersönlichkeiten rasant ab, denen der „Inhalt“ ihrer Publikationen wichtiger war als die Erträge – obwohl diese auf Grund der Anzeigen der Industrie nur so sprudelten. Inzwi-schen regieren knallhart rechnende Manager die Verlagshäuser. Um zu retten, was das veränderte Leseverhalten der „Kunden“ noch an Geschäft übriggelassen hat. Die Digitalisierung war zuvor weitgehend verschlafen worden. Kein Wunder, wenn im 21. Jahrhundert der Tribut an den „Zeitgeist“ hoch erscheint und dabei auch vor tradierten Publikationen nicht haltmacht. Der in der deutschen Wirtschaft erkennbare Konzentrationsprozeß zog bekanntlich auch im Gesundheitswesen ein, wie neuere Entwicklungen zeigen.

Personalia / Berliner Szene:

1. Bundestagsausschuß für Gesundheit I: „Ich bin dann mal weg!“
2. Bundestagsausschuß für Gesundheit II: Offenbar völlig führungslos
3. BMG: Mangelnde Transparenz könnte zu Zwangsgeld führen
4. Politikstab des GKV-SV: Generationenwechsel mittels „Hausberufung“

 

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