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dfg - Ausgabe 05 - 24

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10797

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 05 - 24"

Gesundheits- und Sozialpolitik / Krankenhäuser:
Krankenhausreform: Vermasselt Lauterbach seine „Revolution“?

(dfg 5 – 24) SPD-Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl W. Lauterbach MdB (60) läuft offenbar die Zeit davon. Einige seiner Gesetzes-Vorhaben scheinen kurz vor dem Scheitern zu stehen, weil er politisch eigensinnig oder auch ungeschickt operiert. Beim Cannabis-Gesetz z.B. sperren sich nicht nur die Innenpolitiker seiner eigenen SPD-Bundestagsfraktion. Fast alle Bundesländer dürfte er durch ein eigenes Junktim bei der geplanten Krankenhausreform dermaßen verärgert haben, gegen das sie sich mit aller Macht wehren. Und auch beim Versorgungsgesetz I muß sich der Ressortchef sputen. Denn in der Hauptstadt pfeifen es bereits die politischen Spatzen von den Dächern: Alles, was nicht am 24. April 2024 vom Bundeskabinett abgesegnet wurde, dürfte ohne Schnelligkeitsbemühungen bis zum 1. Januar 2025 kaum mehr Gesetzeskraft erlangen. Bei der Krankenhausreform sieht es aktuell nicht danach aus, daß kurzfristig noch der ei-gentlich von allen Beteiligten gewünschte politische Konsens erfolgt. Darauf lassen einige öffentliche Bemerkungen aus den Landeshauptstädten und Vorgänge in Berlin schließen.

Gesetzliche Rentenversicherung / eHealth:
DRV Bund: BRH macht bei einem fleißigen „alten IT-Schätzchen“ Dampf

(dfg 5 – 24) Der ehrenamtliche Vorstand und das hauptamtliche Direktorium der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) sind manchmal nicht zu beneiden. Kaum haben sie eine neue, ihrer Behörde übertragene Aufgabe oder eine andere „Baustelle“ erfolgreich planiert, da ploppt schon die nächste auf. Im „Zückerle“ verteilen – natürlich zu Lasten der Finanzen der Sozialversicherungsträger – sind Politiker nun einmal fleißig (vgl. dfg 9 – 24, S. 9f.). Daß die umständlich formulierten Neuregelungen auch noch in Windeseile und möglichst geräuschlos in die Praxis um-gesetzt werden sollen, darum kümmern sie sich dann nicht mehr. Da kommt es schon einmal vor, daß die eine oder andere „Baustelle“ unbeackert bleibt. Und jemand die Entscheidungsträger da-ran erinnern muß, daß ein fleißig arbeitendes, aber „altes IT-Schätzchen“ auf Entscheidungen und Kümmerer wartet. Genau das tat wohl der stets akribisch werkelnde Bundesrechnungshof (BRH). In seinen letzten „Bemerkungen 2023“ zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (vgl. BT-Drs.: 20/9700) thematisierte er die IT-Problemstelle. Fast schon mit liebevollen Worten. Denn bekannt ist der vom BRH angeforderte Modernisierungsbedarf seit Jahrzehnten.

Gesetzliche Krankenversicherung:
dfg-GKV-Bilanz-Ranking-Serie (Teil 5 und Schluß): Zuweisungen 2018 – 2022

(dfg 5 – 24) Seit den letzten politischen Reformen am morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) „lebten“ schon 2022 die 97 noch verbliebenen Krankenkassen vorwiegend von den täglichen Ausschüttungen in Form von „risiko-adjustierten Zuweisungen“ aus dem Gesund-heitsfonds, den das Bonner Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) verwaltet. Diese Gelder reichten 2022 schon lange nicht mehr überall. Sie mußten und müssen in 2024 verstärkt „angefettet“ werden durch die kassenindividuellen Zusatzbeiträge (ZB). Diese gigantische, wie mittlerweile gut geschmierte und schnurrende Umverteilungsmaschinerie umfaßt bekanntlich einen dreistelligen Mrd.-€-Betrag und kostet die Kassen einige Mill.-€ an Verwaltungskosten, die sie quasi der Bonner Behörde rückerstatten müssen. Die Höhe der Zuweisungen ist damit so etwas wie der Gold-Standard der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Und – das zeigt sich regelmäßig auch bei den Leistungsausgaben (vgl. zuletzt dfg 4 – 24, S. 3ff.) – man kann recht schnell an der großen Sprei-zung der Beträge erkennen, welche der Körperschaften zu den so genannten „Versorgerkassen“ zählt und wie junge Strukturen auch die Zuweisungen beeinflußen. 2022 durchbrach die Bochumer Knappschaft (KBS) mit Zuflüssen aus Bonn von 5.106,78 € je Versicherten eine Schallmauer. Gefolgt von zwölf „Versorgerkassen“ mit Zuweisungen von über 4.000 € je Versicherten. Wie schon in den Vorjahren reichten der Melsunger EY BKK je Versicherten 2.097,47 €, um ihre Kunden zu versorgen. Diese und andere Details gehen aus dem Teil 5 „Zuweisungen 2018 - 2022“ des aktuellen dfg-GKV-Bilanz-Rankings hervor, das nur für Abonnenten als Supplement in Form der Ausgabe 4 – 24 der „BzG – Beiträge zur Gesellschaftspolitik“ dieser dfg-Ausgabe beiliegt.

Ortskrankenkassen:
AOK Bayern: Vertragsverlängerung – aber es bleiben weitere Fragezeichen

(dfg 5 – 24) Zur journalistischen Chronistenpflicht gehört es, sich auch dann mit Nachrichten auseinander zu setzen, wenn deren Ursprung schon längere Zeit her ist. Wie bekannt, so tagte der „neue“ Verwaltungsrat der AOK Bayern am 21. Dezember 2023 in Nürnberg (vgl. dfg 50 – 23, S. 6f.). Über den Inhalt der Tagesordnungspunkte des nicht-öffentlichen Teiles des Selbstverwalter-Things schwirrten in der „Verschlußsachen“-Kasse daher einige Gerüchte. Mittlerweile herrscht über einen Teil des Sitzungsverlaufes Klarheit – aber es bleiben weitere Fragezeichen.

Personalia / Berliner Szene:

1. Neuer Vorstand der ÄK Bremen: Ein Gruppenbild mit Mann
2. ÄK Berlin: Führungs-Duo bestätigt
3. AK Hamburg: Langzeit-Präsident gestürzt
4. LAV Baden-Württemberg setzt auf Kontinuität

 

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